Kirche:Barmherzigkeit

Wie Vertreter der katholischen Kirche im Landkreis Dachau die Entscheidung der Bischofskonferenz zur Kommunion für Geschiedene beurteilen

Von Jochen Schumann, Dachau

Die Entscheidung der Deutschen Bischofskonferenz, Kommunion auch nach der Scheidung zuzulassen, wird in der katholischen Kirche des Landkreises begrüßt. Der in Dachau lebende Pressesprecher der Reformbewegung "Wir sind Kirche", Christian Weisner, Pfarrer Josef Mayer, geistlicher Direktor der katholischen Landvolkshochschule Petersberg, oder auch Regine Hauzenberger, Pastoralreferentin des katholischen Pfarrverbandes Jetzendorf-Steinkirchen, sind sich einig: Die Betroffenen könnten jetzt hoffen, wieder in die Glaubensgemeinschaft eingebunden zu werden. Die Kirche gewinne bei den Familien entscheidend an Glaubwürdigkeit.

Am vergangenen Mittwoch verkündete die Deutsche Bischofskonferenz: "Die Freude der Liebe, die in den Familien gelebt wird, ist auch die Freude der Kirche." Wiederverheiratete Katholiken könnten demnach für die Kommunion zugelassen werden. Die Bischöfe berufen sich auf das Schreiben mit dem Titel "Amoris laetitia" von Papst Franziskus. Er plädiert darin für ein "offenes Ohr und ein weites Herz" der Familienpastorale, also der Seelsorge. Für Anhänger traditionalistischer Kirchenkreise ist die "Ehebrecher-Kommunion" nicht akzeptabel. Auch konservative Kleriker betrachten die Unauflöslichkeit der Ehe als nicht verhandelbar und halten eine Zulassung geschiedener Wiederverheirateter zu den Sakramenten für falsch. Anders sehen es die deutschen Bischöfe. Sie gehen sogar noch einen Schritt weiter als der Papst: Priester sollen Betroffenen unter Umständen die Möglichkeit des Sakramentenempfangs einräumen.

Kirche: Die romanische Basilika am Petersberg.

Die romanische Basilika am Petersberg.

(Foto: Toni Heigl)

Die konservativ ausgerichtete Internet-Plattform kath.net veröffentlichte unmittelbar nach der Bekanntgabe des Schreibens ein Interview von Gerhard Ludwig Müller, dem Chef der Glaubenskongregation. Dieser beharrt auf der herkömmlichen Lehre: Man könne "nicht sagen, dass es Umstände gibt, aufgrund derer ein Ehebruch keine Todsünde bildet. Für die katholische Lehre ist das gleichzeitige Bestehen von Todsünde und rechtfertigender Gnade unmöglich." Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken dagegen begrüßte das Schreiben der Bischöfe. Ein Sprecher der Laienorganisation "Wir sind Kirche" lobte diesen "wichtigen Schritt auf dem Kurs der Weiterentwicklung".

Deren Pressesprecher Christian Weisner aus Dachau, freut sich zunächst über den Kern der Botschaft. Zwar sei bisher noch zu wenig bekannt, wie sie im Alltag verwirklicht werde. Aber: "Die sakralen Mauern bröckeln." Denn gescheiterte Ehen dürften nicht stigmatisiert werden, sondern müssten Toleranz erfahren. Weisner sieht in dem Wort des Bischöfe eine Richtungsentscheidung hin zu einer Kirche, die ihren Grundbotschaften gerecht werde: "Denn gerade Geschiedenen darf man nicht den Zugang zur Kraftquelle des Glaubens verwehren." Er sei jetzt gespannt, wie die Bischöfe die hohe Erwartungshaltung erfüllten.

Die wollen die letzte Entscheidung über die Zulassung zur Kommunion den Pfarrern selbst überlassen. Pfarrer Josef Mayer von der Landvolkshochschule zeigt sich zuversichtlich. Die Freiheit, die ihnen die Bischöfe jetzt gewähre, werde sicherlich dazu führen, dass den "Wünschen und Sehnsüchten der Betroffenen nachgekommen wird". Mayer zitiert den ehemaligen Präsidenten des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Alois Glück. Er sagte: "Der Umgang mit Brüchen offenbart die Glaubwürdigkeit der Kirche." Mayer würdigt den Beschluss zusammenfassend als "entscheidendes Zeichen der Barmherzigkeit einer Kirche, die nicht richtet, sondern heilt".

Im Kern geht es um den Hinweis der Bischofskonferenz, wonach "nicht alle Gläubigen, deren Ehe zerbrochen ist und die zivil geschieden und wiederverheiratet sind, ohne Unterscheidung die Sakramente empfangen" dürften. Das bedeutet, dass wiederverheiratete Katholiken nicht automatisch zu den Sakramenten zugelassen sind. Vielmehr empfehlen ihnen die Bischöfe, zunächst zu prüfen, ob sich die erste Ehe kirchenrechtlich annullieren lässt. Unter Berufung auf Papst Franziskus machen sie die Zulassung zur Kommunion aber letztendlich vom Gewissen der Gläubigen abhängig.

Pastoralreferentin Regine Hauzenberger spricht zuversichtlich von einem wegweisendem Schritt im Umgang mit Menschen in seelischer Not. Sie seien bewusst den Bund der christlichen Ehe eingegangen und fühlten sich bisher sich im Falle des Scheiterns allein gelassen. Offizielle Stellungnahmen der Kirche hätten stets den Eindruck erweckt, dass sich geschiedene Ehepaare nicht ausreichend um ihr eheliches Glück bemüht hätten.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: