Kinderbetreuung:Montessori-Kinderhaus gerettet
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Das Amtsgericht München hebt das Insolvenzverfahren gegen den Dachauer Verein auf
Von Eva Waltl, Dachau
Dem Montessori-Kinderhaus in Dachau ist ein Neustart gelungen. Im vergangenen November war der Vorstand des Kinderhauses von großen finanziellen Sorgen geplagt. Aufgrund nicht erfüllter Auflagen des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes in den Jahren 2013 bis 2016 wurden an das Kinderhaus Rückzahlforderungen in Höhe von mehr als 500 000 Euro gestellt. Eine "immense Forderung", wie Ulf Tausche, Vorsitzender des Vereins Montessori-Kinderhauses Dachau betont. "Es geht um die Qualifikationskriterien einer Handvoll Mitarbeitern, die nicht den Vorschriften entsprachen."
Bemühungen von Seiten des Vorstands, eine einvernehmliche Lösung außerhalb eines Rechtsstreits oder Insolvenzverfahrens mit der Stadt Dachau, dem Landkreis Dachau und den Gemeinden Bergkirchen und Karlsfeld zu finden, seien "im Sande verlaufen", so der Vorsitzende: "Wir wären auf dem Weg ausgetrocknet und bankrott gegangen", denn der Verein hätte den hohen Betrag nicht aufbringen können. Um den Betrieb des Kinderhauses und die Betreuung der Kinder aufrechtzuhalten, entschied sich der Vorstand daher für einen Insolvenzantrag.
Etwa sieben Monate später freuen sich die 13 Mitarbeiter der Betreuungseinrichtung, die zehn Vorstände und auch die etwa 70 Kinder. Denn das Amtsgericht München hob das Insolvenzverfahren nun auf. Tausche sagt, dass hierbei vor allem auch die große Unterstützung aller Vorstandsmitglieder, der Eltern, des Rechtsanwalts und des Insolvenzverwalters maßgeblich zu einem Sieg beigetragen hätten. "Ohne dem Zutun vieler Hände wäre nichts passiert."
Das Montessori-Kinderhaus ist mit einem blauen Auge davongekommen. Der Vorstand habe aus den Geschehnissen seine Lehren gezogen, versichert Tausche: "Wir werden nun im nächsten Schritt die Geschäftsform des Kinderhauses von einem Verein in eine gemeinnützliche GmbH umwandeln." Damit solle das Haftungsrisiko der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder auf die Haftungssumme des Vereins begrenzt werden, so Tausche. Bei einem eingetragenen Verein haftet nämlich jedes Vorstandsmitglied mit seinem Privatvermögen. Noch im Juni sollen für die neue Gesellschaftsform die ersten Weichen gestellt werden und Tausche hofft, dass bis Januar 2022 die Umstrukturierung vollzogen ist. Aus Sicht des Vorsitzenden sei der eingetragene Verein als Gesellschaftsform für den Betrieb eines Kinderhauses ohnehin "überholt" gewesen, vor allem mit Blick auf die geltenden Gesetze und damit verbundenen Risiken für Ehrenamtliche.
Besonders glücklich ist Tausche auch, dass das Kinderhaus im Rahmen des Insolvenzverfahrens keinen Mitarbeiter verloren hat. Auch von Seiten der Eltern hätte der Verein durchgehend Unterstützung und Rückhalt erfahren, freut er sich: "Die Nachfrage an Betreuungsplätzen ist für den Herbst sogar noch gestiegen." Nun kann ein schuldenfreier Blick in die Zukunft getan werden. "Wir kehren wieder zur Normalität zurück, sind wieder handlungsfähig und können unsere Rechnungen wieder normal bezahlen", so Tausche. Und auch der Garten sei während des Prozesses der vergangenen Monate neugestaltet worden, damit sich "die Kleinen auch weiterhin wohlfühlen".