Süddeutsche Zeitung

Lightriding nein, Stand-Up Paddeling ja:Eine Behörde rudert zurück

Bei schönem Wetter sieht man zahlreiche Stand-up-Paddler auf dem Karlsfelder See. Eine Mitteilung des Landratsamts, wonach dies ab sofort verboten sei und mit Bußgeld bestraft werde, löst erhebliche Irritationen aus. Doch dann schaltet sich der Landrat persönlich ein

Von Christiane Bracht, Karlsfeld

Bäuchlings oder sitzend auf einem Brett hinauszugleiten in die Mitte des Sees, dorthin wo nur noch wenige Schwimmer durchs Wasser pflügen, sich dann aufzurichten und stehend mit dem Paddel langsam der Sonne entgegen zu rudern - ein tolles Gefühl. Und das soll jetzt auf dem Karlsfelder See verboten sein? In einer Mitteilung des Landratsamts heißt es: "Untersagt ist das Windsurfen im Zeitraum vom 1. Mai bis 30. September. Darunter zählen auch die derzeit beliebten Standup-Paddles, kurz SUP genannt." Zwei Sätze, die begeisterte Stand-up-Paddler nicht nur überrascht aufhorchen lassen, sondern auch viele verunsichert, ja erzürnt haben. Denn in der Mitteilung droht das Landratsamt auch prompt mit Konsequenzen. Verstöße würden "als Ordnungswidrigkeit gewertet". Das heißt Bußgeld. Also Ärger, Schluss mit der Entspannung.

"Dass SUPs unter Windsurfen fallen, halte ich schon für fragwürdig", kommentierte sofort eine Facebook-Nutzerin auf der Seite des Landratsamts. Auch Frank Müller, der einen SUP-Verleih an der Eschenrieder Straße in München betreibt, zeigt sich verwundert. "Windsurfen ist doch mit einem Segel, nicht mit Paddeln. Dann müssten ja Schlauchboote auch verboten sein", sagt er. Es gebe zwar schon Stellen, an denen Stand-up-Paddeling verboten sei, etwa in einigen Bereichen der Amper und der Isar, wo eine starke Strömung herrsche, aber am Karlsfelder See? Das habe er nicht gewusst. Aber er wisse auch nicht, wo seine Kunden die Boards nutzen. Sie könnten sie also theoretisch überall mit hinnehmen, so Müller.

"Wenn der Landkreis keine SUPs will, dann sollte das auch klar in der Satzung stehen und auf den Hinweisschildern vermerkt sein", regt sich die bereits erwähnte Facebook-Nutzerin auf. Eine andere freute sich dagegen schon über das Verbot; sie bemängelte nur, dass die Sicherheitskräfte am See nicht auf SUP-Fahrer reagiert hätten: Sie habe, "x-mal den Kopf einziehen müssen, damit man das SUP nicht auf den Kopf bekommt", klagt sie.

Doch dann kommt die Richtigstellung: Landrat Stefan Löwl (CSU) schaltet sich höchstpersönlich in die Facebook-Debatte ein. "Nach meiner Kenntnis geht es um die neuen SUPs mit Segel", schreibt er. Die habe er auch schon auf dem Karlsfelder See gesehen. Diese seien ja mit Windsurfern vergleichbar, so der Chef des Landratsamts. Die Mitteilung sei "fehlerhaft formuliert" gewesen, gibt er im Gespräch mit der SZ zu. Lightriding, wie die neue Trendsportart mit dem so genannten Wind-SUPs, einem Board mit aufblasbarem Segel, heißt, kennt bei weitem noch nicht jeder. Umso größer war die Verwirrung am See. Andreas Fichtl, der Vorsitzende der Wasserwacht in Karlsfeld, berichtet etwa von mehreren Badegästen, die am vorletzten Augustwochenende bei der Station vorbeigeschaut hätten, um sich über das vermeintliche "SUP-Verbot" zu erkundigen. Doch die Lebensretter wussten zunächst auch nichts. Er selbst habe auch erst durch die Nachfragen der Gäste davon gehört, sagt Fichtl. "Wir schreiten nur ein, wenn Gefahren lauern", habe er den Fragenden erklärt. Ganz harmlos seien die Boards nicht: Wenn ein Stand-up-Paddler noch nicht so gut mit seinem Board umgehen könne und durch eine Menschenmenge manövriere, könne es schon zu gefährlichen Situationen kommen, aber bisher habe die Wasserwacht nicht einschreiten müssen, sagt er. Es sei vielmehr so, dass die SUP-Fahrer die Lebensretter gelegentlich auf schwierige Situationen hinwiesen. "Sie sehen auf dem Wasser mehr."

"Der Karlsfelder See ist ein Schwimmsee, und das soll er bleiben", sagt Landrat Löwl zur Klarstellung. Windsurfer und Lightrider erreichten durch das Segel relativ hohe Geschwindigkeiten, sodass sie für Schwimmer eine gewisse Gefahr darstellten. Selbstangetriebene Boote oder SUPs seien viel langsamer unterwegs, deshalb sei die Unterscheidung wichtig und die neuen Wind-SUPs verboten, erklärt er. Auch Motor- und große Holzboote sind nicht erlaubt, nur Leichtgewichte bis 20 Kilogramm. Begeisterte Stand-up-Paddler können also beruhigt auf den See. Bußgelder habe bislang kein Sportler zahlen müssen, heißt es aus dem Landratsamt. Verwarnungen wurden schon ausgesprochen.

Dennoch hat die Dachauer Kreisbehörde in diesem Sommer schon etwa 120 Ordnungswidrigkeiten angezeigt - aber aus anderen Gründen. Zum Beispiel weil Besucher mit dem Auto bis zum Ufer fuhren, Hunde dabei hatten, grillten, ein Lagerfeuer anfachten oder in einem Zelt auf der Liegewiese übernachteten. Stand-up-Paddler, die all das nicht vorhaben, können auch weiterhin entspannt die Ruhe in der Mitte des Sees genießen. Am Samstag soll sich im Landkreis ja noch einmal ein bisschen Sommer zeigen.

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Quelle:
SZ vom 05.09.2020
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