In der Nähe von Spiel-, Bolz- und Sportstätten ist der Konsum von Cannabis ohnehin verboten. Wer sich also etwa in Sichtweite vom Abenteuerspielplatz unweit des Karlsfelder Sees einen Joint angezündet hat, der hat sich auch nach dem 1. April noch gesetzeswidrig verhalten - Teillegalisierung hin oder her. Allerdings sind in dem neuen Gesetz Naherholungsgebiete, wie das Areal um den Karlsfelder See eines ist, nicht explizit als Cannabisverbotszonen ausgewiesen. Trotzdem soll dort in Zukunft, wie im Übrigen auch im Englischen Garten in München, kiffen überall und zu jeder Uhrzeit verboten sein.
Die Begründung seitens der Landkreisverwaltung: "Die Erfahrung zeigt, dass der Karlsfelder See ganzjährig auch von Kindern, Jugendlichen und jungen Familien genutzt wird." Eine "spontane Konfrontation von Minderjährigen mit Cannabiskonsumenten" sei daher auch rund um den Karlsfelder See "überaus wahrscheinlich", weil eine Abgrenzung der unterschiedlichen Bereiche "faktisch nicht möglich" sei.
Pressegespräch:Der Landkreis setzt auf Prävention
Seit einer Woche ist das neue Cannabisgesetz in Kraft. Polizei, Jugendamt, Suchtberatung und Amtsgericht tauschen sich über die Umsetzung im Landkreis Dachau aus - und sind sich vor allem in einem Punkt einig.
Nicht nur sei daher ein ungewollter passiver Cannabiskonsum Jugendlicher zu erwarten, auch müsse man den "negativen Vorbildcharakter", der sich durch das Kiffen Erwachsener ergebe, berücksichtigen. Und schließlich gehe vom "Auffinden von etwa tageszeitunabhängig zurückgelassenen Cannabisresten etwa in Form nicht aufgebrauchter Joints eine abstrakte Gefahr für Minderjährige" aus.
Um den im Gesetz "zugrunde gelegten Jugendschutzaspekt" auch in einem Naherholungsgebiet wie dem Karlsfelder See Rechnung zu tragen, schlägt die Verwaltung deshalb vor, die Nutzungssatzung für den Karlsfelder See entsprechend zu ändern: Nicht nur Kiffen, sondern auch der Konsum von Cannabis in jeder anderen Form soll künftig untersagt sein.
Ab August könnten bei Verstoß empfindliche Bußgelder drohen
Wenn am 26. Juli nach dem Kreisausschuss auch der Kreistag für die Satzungsänderung stimmt, müssen Personen, die am Karlsfelder See - und ja, auch auf der Badeinsel auf dem Wasser - mit einem Joint erwischt werden, ab August mit einem empfindlichen Bußgeld von bis zu 1000 Euro rechnen. Durchgesetzt werden soll das Verbot vom Sicherheitsdienst, dem gerade die Gelder gekürzt worden sind, und der Polizei.
Von CSU-Kreisrat Josef Riedlberger angesprochen auf die Rechtssicherheit bei solch einem Verbot gibt sich Landrat Stefan Löwl (CSU), selbst studierter Jurist, zuversichtlich: Eine hundertprozentige Garantie gebe es aktuell nicht, schlicht deshalb, weil es dazu noch keine Rechtssprechung gebe. Gleichwohl gehe er trotzdem davon aus, dass der Landkreis am Karlsfelder See als Satzungsgeber vom Hausrecht auch in diesem Fall Gebrauch machen dürfe.
Bleibt die Frage, wie es sich mit dem Cannabiskonsumverbot an den übrigen Seen im Landkreis Dachau verhält. Kreisrätin Emmi Westermeier (CSU) nennt hier etwa den Eisolzrieder See. Hierzu sagt Landrat Löwl, dass der Erholungsflächenverein, der laut Homepage für die "Sicherstellung und Gestaltung überörtlicher Erholungsflächen im Gebiet der Mitglieder" zuständig ist, weitere Verbote in Absprache mit dem jeweiligen Satzungsgeber prüfe. Im Fall des Eisolzrieder Sees wäre das die Gemeinde Bergkirchen, eine Entscheidung steht hier noch aus.
Auffällig ist, dass obwohl selbst in Sachen Cannabiskonsumverbot am Karlsfelder See noch nicht das letzte Wort gesprochen ist, auf der Verbotszonenkarte des Landratsamts nicht nur schon der Karlsfelder See, sondern auch der Waldschwaigsee und eben der Eisolzrieder See mit dem Hinweis "Naherholungsgebiete mit Spielflächen" als Orte, an denen Kiffen verboten ist, ausgewiesen sind. Der Landkreis scheint sich seiner Sache also ziemlich sicher zu sein.