Karlsfeld:Mehr Wohnraum für Bürger mit wenig Vermögen

Karlsfeld: Wohnraum in Karlsfeld ist ein rares Gut: Die Quadratmeterpreise steigen seit Jahren an.

Wohnraum in Karlsfeld ist ein rares Gut: Die Quadratmeterpreise steigen seit Jahren an.

(Foto: N. P. JØRGENSEN)

Nach einer EU-Rechtsprechung muss die Gemeinde Karlsfeld ihr Einheimischenmodell überarbeiten. Von günstigen Grundstücken oder Eigentumswohnungen profitieren sollen nun vor allem Menschen, die ein geringeres Einkommen haben.

Von Anna Schwarz, Karlsfeld

Im Speckgürtel Münchens haben Gemeinden jahrzehntelang Einheimischenmodelle angeboten, um ortsansässigen Familien trotz steigender Immobilienpreise Bauland zu günstigeren Preisen anzubieten. Das ging bis 2006 gut, als die EU-Kommission Bedenken anmeldete und ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleitete. Der Grund: die Einheimischenmodelle würden gegen die Gleichbehandlung verstoßen. Inzwischen wurde eine Lösung gefunden, die Einheimischenmodelle sind mit bestimmten Kriterien erlaubt. Deshalb hat auch der Gemeinderat Karlsfeld sein Modell am Donnerstagabend überarbeitet.

Einen Entwurf stellte Rechtsanwalt Mathias Reitberger den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten vor. Grundsätzlich werde das Einheimischenmodell angewandt, wenn die Gemeinde neue Wohngebiete schafft und dort etwa vergünstigte Wohnungen oder Grundstücke an Bürgerinnen und Bürger verkauft. Nun galt zu klären, wer darauf Anspruch hat.

"Aber dann zahlt die Mutter, die Zahnärztin ist, das Häuschen des Paares"

Vor der EU-Rechtsprechung konnten sich dafür nur Bürgerinnen und Bürger bewerben, die schon einmal in Karlsfeld gewohnt hatten. Mittlerweile könne jeder EU-Bürger einen Antrag stellen, so Reitberger. Außerdem stehe nun im Vordergrund, dass weniger vermögende Bevölkerungsgruppen zum Zug kommen. Die EU sieht deshalb eine Einkommensgrenze für die Bewerber vor: Um beim Einheimischenmodell in Karlsfeld berücksichtigt zu werden, darf das Gesamteinkommen einer Einzelperson nicht höher als 55 172 Euro im Jahr sein, das ist laut Bayerischen Landesamt für Statistik aktuell der durchschnittliche Gesamtbetrag der Einkünfte einer Einzelperson in der Gemeinde Karlsfeld.

Darüber hinaus gibt es eine Vermögensgrenze für die Bewerber: Bei der Antragstellung darf ihr Erspartes nicht höher als der Wert des Grundstücks sein, das sie kaufen wollen. Wenn sie sich für eine vergünstigte Eigentumswohnung bewerben, darf ihr Vermögen nicht höher als 35 Prozent des Kaufpreises der Wohnung sein.

Bei der Bewerberauswahl arbeitet die Gemeinde mit einem Punktesystem, erklärte Reitberger: "Je weniger jemand verdient oder je weniger Vermögen er hat, desto mehr Punkte bekommt er." Doch gleichzeitig müsse die Einzelperson oder das Paar der Gemeinde nachweisen, dass sie sich die Wohnung oder den Hausbau auch leisten können, etwa mit einer Finanzierungsbestätigung einer Bank. Zudem müssen die Bewerber ihre Durchschnittseinkünfte aus den vergangenen drei Jahren vorlegen. Aber nicht nur ein geringes Einkommen und Vermögen sind im Auswahlverfahren entscheidend - positiv bewertet wird auch, wenn man kindergeldberechtigte Kinder hat, ein Ehrenamt ausübt, schon seit Jahren in Karlsfeld arbeitet oder dort seinen Hauptwohnsitz hat.

Daraufhin fragte SPD-Gemeinderat Franz Trinkl kritisch nach und skizzierte einen Fall eines jungen Paares, das selbst zwar wenig Einkommen und Vermögen habe: "Aber dann zahlt die Mutter, die Zahnärztin ist, das Häuschen des Paares." Reitberger antwortete darauf, dass man diese Fälle nicht ausschließen könne. Doch letztlich stimmten alle Gemeinderäte für den überarbeiteten Entwurf des Einheimischenmodells.

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