Auch das Vergnügen braucht einen Rechtsrahmen. Bei Volksfesten regeln kommunale Verordnungen, wann die Schausteller mit ihren Buden und Fahrgeschäften loslegen können, wo sie ihre Fahrzeuge abstellen dürfen, was Besucher dürfen – und was nicht. Kurz vor dem Start des Karlsfelder Siedlerfests hat die Gemeinde Karlsfeld eine neue „Siedlerfestverordnung“ erlassen, nach mehr als 30 Jahren. Das Wühlen in Mülleimern und Verstreuen von Abfall ist nun ausdrücklich verboten – nicht wegen akuter Beschwerden, sondern vor allem aus Gründen der Hygiene und Rechtssicherheit.
Francesco Cataldo, Hauptamtsleiter der Gemeinde Karlsfeld, erklärt, bei der Neufassung sei es vor allem um die „Aktualisierung“ und „Präzisierung“ der bereits bestehenden Regeln gegangen. So seien veraltete Betriebszeiten auf den neuesten Stand gebracht und die Satzung um einen Lageplan ergänzt worden. „Es weiß zwar jeder Karlsfelder, wo das Siedlerfest stattfindet“, sagt Cataldo. Dennoch sei es „rechtlich vonnöten“, den Geltungsbereich klar zu definieren.
„Es gibt auch Satzungen, in denen noch DM-Preise stehen“
In der alten Fassung war auch noch vom „Siedler- und Seefest“ die Rede. So heißt das vom Karlsfelder Siedlerbund organisierte Fest, aber schon seit den 1990er-Jahren nicht mehr. „Es gibt auch Satzungen, in denen noch DM-Preise stehen“, sagt Cataldo. Ein systematisches Update von Verordnungen gibt es in Karlsfeld nicht. Auch im Rathaus geht man solche Überarbeitungen pragmatisch an.
Doch von Zeit zu Zeit müssen Verordnungen an neue Gegebenheiten angepasst werden. In den vergangenen Jahren hat sich viel bei den Volksfesten verändert: Die Sicherheitsauflagen wurden verschärft. Zufahrtswege müssen heute mit massiven Hindernissen blockiert werden – auch beim Festumzug, mit dem das Siedlerfest an diesem Freitag startet.
Die Kommunen können darüber hinaus eigene Regeln setzen, etwa mit Bettelverboten auf dem Festgelände. Das gibt es in Karlsfeld nicht, obwohl sich Cataldo durchaus an Best-Practice-Beispielen anderer Verwaltungen orientiert. „Man versucht, von anderen Behörden das Beste zu übernehmen.“ So fand auch ein neuer Paragraf Eingang in die Satzung, wonach das Durchsuchen von Abfallbehältern beim Siedlerfest künftig untersagt ist.
„Das klingt erst einmal befremdlich“, gibt Cataldo zu. Wenn jemand im Mülleimer wühle, hätten die Ordnungskräfte nun aber eine rechtliche Handhabe, einzuschreiten. Für die Regelung sprechen aus seiner Sicht vor allem hygienische Gründe. Beim Wühlen im Müll fallen leicht Abfälle heraus. Auch Sicherheitsaspekte spielen eine Rolle. Als Beispiel verweist Cataldo auf das Oktoberfest-Attentat von 1980. Auf der Münchner Wiesn gibt es deshalb nur noch sehr punktuell Abfallbehälter. Auf dem Karlsfelder Festgelände gibt es normalerweise gar keine – nur die, die der Siedlerbund und die Schausteller extra für den Festbetrieb aufstellen.
Pfandflaschensammler sollen in Ruhe gelassen werden
In der Gemeinderatssitzung hatte Martin Cremer von den Grünen die Sorge geäußert, die neue Regelung könnte Pfandflaschensammlern das Leben schwer machen. Zwar betont Cataldo, man wolle Pfandsammler in Ruhe lassen. Ob im Einzelfall eingeschritten wird, entscheiden auf dem Gelände aber die Sicherheitskräfte. Eine extra Abstellfläche für Pfandflaschen halte er für eine gute Lösung, vielleicht sogar Halteringe an den Mülleimern. Verwirklichen könnte man das im Rahmen eines gemeindlichen Jugendprojekts. Allerdings nicht mehr zum Siedlerfest 2026, wie der Hauptamtsleiter einräumt. „Es kam jetzt alles recht kurzfristig.“

