Karlsfeld:Plan gegen Plakatierwut

Karlsfeld: Die Plakatwand am Karlsfelder Hallenbad reichte bei der Kommunalwahl 2008 nur für die drei Bürgermeisterkandidaten und eine Landratskandidatin.

Die Plakatwand am Karlsfelder Hallenbad reichte bei der Kommunalwahl 2008 nur für die drei Bürgermeisterkandidaten und eine Landratskandidatin.

(Foto: Toni Heigl)

Karlsfeld erlaubt Werbung nur noch an dafür ausgewiesenen Wänden und kündigt an, die Verordnung streng zu überwachen

Von Gregor Schiegl, Karlsfeld

Karlsfeld räumt auf. Mit einer neuen Plakatierungsverordnung will die Gemeinde dem zunehmenden Wildwuchs an Plakaten und Anschlagtafeln im Gemeindegebiet Herr werden. Der Plan sieht vor, die Zahl der Plakate deutlich zu reduzieren. Was die Gemeinde nicht genehmigt hat, soll künftig "rigoros und kostenpflichtig" entfernt werden, sagte Bürgermeister Stefan Kolbe (CSU) am Dienstag in der Sitzung des Hauptausschusses. Der offizielle Beschluss steht zwar noch aus, auch weil die Verwaltung erst noch den genauen Wortlaut für den Gemeinderat ausarbeiten muss. In der Sache sind sich alle Fraktionen aber inzwischen einig. Sie wollen sich auch in Wahlkämpfen bei der Plakatierung selbst stärker einschränken. Das dämme nicht nur den "Wildwuchs" in der Gemeinde ein, sagte Holger Linde von der CSU-Fraktion, es bedeute auch "mehr Chancengleichheit für die kleineren Parteien".

In den vergangenen Wahlkämpfen prägte eine Flut von Plakatständern das Ortsbild, die nicht nur die Bürger, sondern auch viele politisch Engagierte als Verschandelung ihrer Gemeinde empfanden. Nicht selten musste der Bauhof nach der Wahl stehen gebliebene Plakatständer abbauen, quasi auf Kosten des Steuerzahlers.

Derzeit gibt es in der 20 000-Einwohner-Gemeinde gerade mal 14 öffentliche Plakatwände. Die reichen den Parteien in Wahlkämpfen nicht aus, zumal die Wände ein so ungünstiges Format haben, dass lediglich vier DIN-A-1-Plakate darauf passen, wenn man nicht bereits vorhandene Werbung der Konkurrenz überkleben will.

Bürgermeister Kolbe schlug vor, die Zahl der öffentlichen Plakatwände auf 20 zu erhöhen. Sie sollen größer sein als die alten sowie statt vier Plakaten Platz für acht bieten, und das auf beiden Seiten. Die Kosten dafür veranschlagt Kolbe auf etwa 8000 Euro. Zusätzlich sollten Parteien maximal 20 freie Plakatständer für Wahlwerbung nutzen dürfen. Allerdings müssen die Standorte bei der Gemeinde vorher angemeldet werden. Die Gemeinde müsse nachvollziehen können, wer wo plakatiere, sagte Günter Rustler, der in der Rathausverwaltung für öffentliche Anschläge verantwortlich ist. Nur so könne der Bauhof überprüfen, ob die Parteien das erlaubte Kontingent auch tatsächlich einhielten. Auf Antrag sollen für Veranstaltungen im Gemeindegebiet bis zu 20 weitere Aufsteller an festgelegten Standorten möglich sein, damit auch Veranstaltungen wie örtliche Faschingsfeiern oder Vorführungen des TSV-Brettls beworben werden können.

Die neue Verordnung soll auch Anhänger mit Werbetafeln einschließen. Stehen sie ohne Zugfahrzeug auf der Straße, gelten sie als Werbung im Sinne der Verordnung und müssen angemeldet werden. Plakate und Banner an Balkonen und Zäunen unterliegen ebenfalls der Verordnung, sofern sie von einer öffentlichen Straße aus gesehen werden können.

Bei illegaler Plakatierung will die Gemeinde schärfer vorgehen als in der Vergangenheit. "Jede Regelung ist nur so viel wert wie ihre Überwachung", sagte CSU-Fraktionssprecher Bernd Wanka und forderte eine harte Gangart. Die sollen auch kommerzielle Anbieter zu spüren bekommen, die unerlaubt plakatieren. Wanka wies auf einen Christbaumverkäufer hin, der schon seit fünf Jahren in der Gemeinde nach Gusto Werbetafeln aufhänge. Die würde der Bauhof künftig herunterreißen und entsorgen, die Kosten dem Verursacher, also dem Christbaumhändler, auferlegen. Der Bauhof könnte künftig auch Wahlwerbung herunterreißen, die vor dem erlaubten Stichtag plakatiert wurde. Kolbe appellierte an die Parteien, sich an die Vorgaben zu halten. Das sei auch ein Gebot der Fairness.

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