Energiewende:Kaum Platz, um Solarenergie zu erzeugen

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Dass eine Stromerzeugung durch Windräder in Karlsfeld nicht infrage kommt, war schon länger klar. Nun steht fest: Auch für Freiflächen-Photovoltaikanlagen gibt es wenig Potenzial. (Symbolbild) (Foto: Frank Rumpenhorst/dpa)

Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum kommt zu dem Schluss, dass sich für die Gemeinde Karlsfeld nicht nur Windräder nicht für die Stromerzeugung eignen, sondern es auch schwer werden dürfte, Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu errichten.

Von Walter Gierlich, Karlsfeld

Für die Stromerzeugung durch Windräder kommt Karlsfeld als flächenmäßig kleinste Landkreisgemeinde mit ihren 23 000 Einwohnern nicht infrage. Das hat der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum (PV) München in seinem Windenergiekonzept bereits Anfang 2024 festgestellt. Im Mai vergangenen Jahres wurde der Planungsverband beauftragt, herauszufinden, ob dann zumindest die Möglichkeit besteht, in Karlsfeld grünen Strom durch große Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu erzeugen. Das Standortkonzept, das dabei herausgekommen ist, stellte Hilke Jäger vom PV in der jüngsten Umwelt- und Verkehrsausschusssitzung des Gemeinderats vor. Das Ergebnis: Von den etwa 15,61 Quadratkilometern des gesamten Gemeindegebiets sind nur wenige Hektar sogenannte Potenzialflächen für Solaranlagen.

Stadtplanerin Jäger machte zunächst einmal deutlich, auf welchen Flächen Freiflächen-Photovoltaikanlagen keinesfalls in Frage kommen. Zu den Ausschlussflächen gehören Siedlungsgebiete sowie Verkehrs- und Waldflächen. Dazu kommen die zu Karlsfeld gehörenden Teilflächen des Naturschutzgebiets Schwarzhölzl und eines Fauna-Flora-Habitat-Gebiets, ein Wasserschutzgebiet, ein Naturdenkmal. Auch bereits ausgewiesene und geplante Landschaftsschutzgebiete sind tabu, ebenso wie gesetzlich geschützte Biotope, Gewässerrandstreifen, das überörtliche Erholungsgebiet am See und Überschwemmungsgebiete. Jüngst dazugekommen sind die geplanten Trassen für den Radschnellweg nach München und die Trambahnlinie von Moosach bis Dachau.

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Restriktionsflächen nennt man laut Jäger Gebiete, auf denen man zumindest über eine Nutzung als Photovoltaik-Freifläche nachdenken kann. Als solche bezeichnete sie Teilbereiche eines ins Gemeindegebiet hineinragenden Landschaftsschutzgebiets, eines landschaftlichen Vorbehaltsgebiets und eines regionalen Grünzugs. Auch über den Ort verteilte Bodendenkmäler, degenerierte Moore und landwirtschaftliche Böden mit sehr hoher Bonität zählte die Stadtplanerin zu den Restriktionsflächen, die letztlich also auch nicht infrage kommen.

Auf den jeweiligen Karten, die sie dazu zeigte, war auszumachen, dass in Karlsfeld deshalb nicht allzu viel Raum für große Solaranlagen bleiben dürfte. Und in der Tat blieben am Ende neben den rot gefärbten Tabuzonen und den orangen Restriktionsflächen nur kleine lila Flecken, die für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Betracht kommen. Sie konzentrieren sich im Wesentlichen an der nördlichen Gemeindegrenze zu Dachau westlich und östlich der Bahnlinie sowie der B 304 und machen dort knapp 17 Hektar aus. Weiter gibt es laut Jäger einige kleinere Areale von zwei bis fünf Hektar. Sollten sie zur Stromerzeugung genutzt werden, sei eine Bauleitplanung notwendig, erklärte die PV-Expertin.

Stefan Handl (CSU) fragte, warum Überschwemmungsflächen ausgeschlossen seien. Auch in Siedlungsgebieten könnte er sich Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen vorstellen. Überschwemmungsgebiete seien wegen Vorschriften des Wasserwirtschaftsamts tabu, so Jäger. Über Parkplätze könne man nach ihrer Ansicht durchaus diskutieren, „aber was unter einem Hektar ist, haben wir gar nicht angeschaut“. Mechthild Hofner (Bündnis für Karlsfeld) zeigte sich zufrieden. Als flächen- und waldärmste Gemeinde im Landkreis mit hohem Siedlungsdruck sei Karlsfeld schon bei Windparks raus.  Und Freiflächen-Photovoltaik halte sie „nicht für sehr zuträglich“. Ihr zufolge sollte die Gemeinde lieber mehr Werbung für Photovoltaik auf Dächern machen oder über Anlagen an Lärmschutzwänden nachdenken.

Für die weitere Bearbeitung des Konzepts beschloss der Ausschuss einstimmig, dass neben den schon von Jäger genannten Kriterien auch regionalplanerisches „Trenngrün“, ein Schutzabstand zu Wohngebäuden im Außenbereich sowie Lebensräume des Feldvogels Kiebitz als Restriktionskriterien berücksichtigt werden.

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