Tiefbau„Nun werden Spielregeln festgelegt, wo und wie aufgegraben werden darf“

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Um etwa Glasfaserkabel zu verlegen, müssen Fahrbahndecken aufgerissen werden.
Um etwa Glasfaserkabel zu verlegen, müssen Fahrbahndecken aufgerissen werden. (Foto: Sina Schuldt/dpa)

Der Karlsfelder Hauptausschuss diskutiert darüber, wie Grabungsarbeiten in Zukunft ablaufen sollen. Denn zuletzt kam es dabei immer wieder zu Ärgernissen in der Gemeinde.

Von Walter Gierlich, Karlsfeld

Diese Ärgernisse sollen in Karlsfeld bald der Vergangenheit angehören: Gerade war eine Straße oder ein Gehsteig aufgegraben, um dort etwa Wasser- oder Stromleitungen zu verlegen, die Bauarbeiten sind abgeschlossen, die Fahrbahndecke oder das Gehwegpflaster wieder verschlossen, da rückt die nächste Firma an, reißt alles wieder auf und erneuert beispielsweise die Glasfaserkabel. Um diese Fälle künftig zu verhindern, hat der Hauptausschuss in seiner jüngsten Sitzung eine „Richtlinie für das Aufgraben öffentlicher Straßen, Wege, Plätze und Grünflächen in der Baulast der Gemeinde Karlsfeld“ beschlossen. Diese muss noch endgültig vom Gemeinderat verabschiedet werden.

In der Sitzung erklärte Michael Froschmeier von der Tiefbau-Abteilung im Rathaus, warum es so eine Regelung braucht und was mit der neuen Richtlinie erreicht werden soll. „Nun werden Spielregeln festgelegt, wo und wie aufgegraben werden darf und wer aufgräbt“, sagte Froschmeier. Beim Beschlussvorschlag habe man sich an anderen Kommunen orientiert, teilweise deren Texte übernommen und an Karlsfeld angepasst. „Schließlich ist es ärgerlich, wenn eine Straße, die gerade saniert ist, wieder aufgegraben wird“, sagte er.

„Wir können eine Aufgrabungssperre nicht unbegrenzt verhängen“

Auf den sieben Seiten der Richtlinie ist nun festgelegt, dass alle Grabungen von der Gemeinde genehmigt werden müssen, wie die Antragstellung zu erfolgen hat und wie die Arbeiten auszuführen sind. Auch die Gebühren, die an die Gemeinde zu zahlen sind, sind darin geregelt. Außerdem ist auf einem Merkblatt erklärt, wie Bäume und Grünflächen bei Aufgrabungen, aber auch bei anderen Baumaßnahmen geschützt werden müssen.

Eine Diskussion entzündete sich schließlich darüber, wie lange verhängte Aufgrabungssperren dauern dürfen, nachdem Bauarbeiten beendet wurden. Heike Miebach (Grüne) kritisierte, dass eine Sperrfrist von maximal fünf Jahren festgeschrieben sei, sie würde sich aber „mindestens fünf Jahre“ wünschen. Doch Froschmeier sagte: „Wir können eine Aufgrabungssperre nicht unbegrenzt verhängen.“ Bürgermeister Stefan Kolbe (CSU) fand den Kompromiss, das Wort „maximal“ zu streichen. Einen anderen Punkt bemängelte Adrian Heim (Bündnis für Karlsfeld), den er gerade selbst bei Bauarbeiten erlebt habe.

Bei Grabungen auf Geh- und Radwegen müssten seiner Ansicht nach auch Umleitungen für Radfahrer und Fußgänger ausgeschildert werden. Froschmeier antwortete jedoch, dass dies in der Richtlinie nichts verloren habe. Denn das sei eine verkehrsrechtliche Anordnung, dafür sei eine andere Abteilung im Rathaus zuständig. Einzig gegen die Stimme Heims empfahl der Ausschuss dem Gemeinderat, die Richtlinie endgültig zu verabschieden.

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