Karlsfeld:Bezahlbar und innovativ

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In Karlsfeld entsteht ein Mehrgenerationenhaus

Mehr bezahlbare Wohnungen in Karlsfeld - diesem Ziel ist die Gemeinde jetzt einen großen Schritt näher gekommen. In der ersten Sitzung nach den Sommerferien billigte der Bauausschuss des Gemeinderats die Aufstellung des Bebauungsplans für ein Mehrgenerationenhaus, das die Genossenschaft Maro auf einem Grundstück der Gemeinde am Ortsausgang an der nördlichen Bayernwerkstraße errichten will. Die Pläne sehen 17 Wohnungen vor, zwei Drittel davon sollen sozial gefördert sein und damit auch für Karlsfelder erschwinglich, die weniger gut betucht sind. Zur Straße hin ist ein dreigeschossiges Wohngebäude geplant, im hinteren Teil des Grundstücks entweder elf Reihenhäuser oder eine Variante mit sechs Reihenhäusern und vier Doppelhaushälften.

Die Genossenschaft will auf dem Areal 22 Stellplätze schaffen, 17 für die Bewohner, fünf für Besucher. Nach dem Stellplatzschlüssel der Gemeinde wären deutlich mehr notwendig. Allerdings hat die Genossenschaft auch ein "Mobilitätskonzept" vorgelegt, das belegen soll, dass die Zahl ausreicht. So soll das Grundstück, das nicht weit vom S-Bahnhof entfernt liegt, besonders fahrradfreundlich gestaltet sein. Unter anderem will Maro den Bewohnern Lastfahrräder zur Verfügung stellen, die auch größere Einkäufe ohne Auto ermöglichen. Quer durch alle Fraktionen stieß die Idee auf Zustimmung. "Man muss auch mal was Neues probieren", sagte SPD-Gemeinderätin Beate Full. Ihr CSU-Kollege Johann Willibald lobte, das Konzept sei "schlüssig". Zustimmung kam auch von Bündnis-Fraktionssprecherin Mechthild Hofner, die den Ansatz ebenfalls "sehr sympathisch" fand. "Das sollten wir probieren."

Der Verzicht auf Stellplätze hat auch Vorteile: Je weniger Fläche als Parkraum versiegelt wird, desto mehr Geschossfläche kann auf dem Grundstück überbaut werden. Das ist für Baugenossenschaft wirtschaftlicher, und je billiger das Gesamtpaket ist, desto günstiger kann Maro die Wohnungen anbieten. Einen Präzedenzfall für die Umgebung schafft dieses Regelung nicht. Der Bebauungsplan gilt nur für das Maro-Grundstück.

© SZ vom 17.09.2016 / gsl - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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