Die frühere SPD-Gemeinderätin und Sozialreferentin Anita Neuhaus hatte ihr Ehrenamt als Behindertenbeauftragte zum 1. April niedergelegt. In seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat nun Regelungen für das kommunale Ehrenamt des oder der zukünftigen Behindertenbeauftragten verabschiedet, das jetzt öffentlich für "eine oder zwei Persönlichkeiten" ausgeschrieben wird. Er ist dabei der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses gefolgt.
Unter anderem ist in der neuen Regelung festgelegt, dass der oder die Beauftragte nicht an Weisungen gebunden ist. Zudem wird er oder sie an allen Entscheidungen der Gemeindepolitik beteiligt, von der Behinderte betroffen sind, und hat ein Anhörungsrecht in allen gemeindlichen Gremien. Die Entschädigung beträgt 50 Euro pro Monat.