Kampf gegen Mieterhöhungen:"Ein stumpfes Schwert"

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Ein neues Gesetz soll Wohnungsmieter entlasten. Doch Experten bezweifeln den Nutzen

Von Hannah Becker, Dachau

Der Wohnungsmarkt im Ballungsraum München ist sehr angespannt. Auch Menschen im Landkreis kennen die Problematik um Wohnungsnot und horrende Mieten. Wolfgang Winter vom Mieterverein Dachau hält die Lage im Landkreis für ebenso bedenklich wie im Stadtgebiet. "Zwischen dem Mietspiegel in Karlsfeld und dem in München gibt es kaum einen Unterschied und auch Dachau liegt da nur knapp darunter", so der Vorsitzende. Abhilfe soll jetzt - zumindest in Teilen - das neue Mietrechtsanpassungsgesetz schaffen.

Ein zentraler Punkt ist die Verringerung der Modernisierungsumlage von bisher elf auf acht Prozent. Vermieter können also bei Modernisierungen an den Mietobjekten nur noch diesen Anteil der Kosten auf die Mieter umlegen. Zudem gibt es jetzt eine Obergrenze für derartige Erhöhungen: In sechs Jahren darf der Mietpreis um höchstens drei Euro pro Quadratmeter ansteigen und nur um zwei Euro bei Ausgangsmieten unter sieben Euro pro Quadratmeter. Diese Neuregelung sei für Mieter selbstverständlich ein geldwerter Vorteil, sagt Wolfgang Winter. Trotzdem stellt er die Modernisierungsumlage generell infrage.

Da Modernisierungen ohnehin hauptsächlich für den Vermieter von Vorteil seien, fordert der Mieterverein Dachau, die Umlagemöglichkeit vollständig abzuschaffen. Eine Verringerung sei dabei lediglich ein Schritt in die richtige Richtung. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Neuregelung nur bei künftigen Arbeiten greift. "Negativ ist, dass die neue Regelung erst für Modernisierungen gilt, die seit dem ersten Januar 2019 angekündigt werden", sagt Beatrix Zurek, Vorsitzende des Mietervereins München. Ausgenutzt hat diese Tatsache in München zum Beispiel die GBW Gruppe, die auch in Dachau über einige Objekte verfügt, mit Ankündigungen zu erheblichen Mieterhöhungen noch im Dezember letzten Jahres.

Weiterhin beinhaltet das neue Mietrechtsanpassungsgesetz Ergänzungen zur Mietpreisbremse. Diese besagt, dass in Gebieten mit angespannter Wohnlage die Miete bei einer Wiedervermietung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Durch die zahlreichen Ausnahmen zu dieser Regelung war es für Mieter allerdings bisher schwer zu überprüfen, ob ihre Miete zulässig ist. Jetzt muss der Vermieter unaufgefordert darüber Auskunft erteilen, wenn er von einer Ausnahme Gebrauch machen möchte. Tut er das nicht, gilt die Mietpreisbremse, auch wenn eine Ausnahme anwendbar wäre. Wolfgang Winter vom Dachauer Mieterverein hält die Mietpreisbremse trotzdem weiterhin für ein "stumpfes Schwert". Viele Mieter hätten zu große Angst davor, ein Objekt zu verlieren oder gar nicht erst zu bekommen, wenn sie sich bei Verhandlungen auf die Mietpreisbremse berufen würden.

Besonders betroffen von Preisanstiegen im Mietspiegel sind Rentner. Durch das niedrige Rentenniveau haben gerade ältere Frauen Probleme, nach dem Auszug aus dem Familienheim der vergangenen Jahrzehnte bezahlbaren Wohnraum zu finden. Dazu kommt, dass Wohnungen für Rentner barrierefrei sein müssen, was auf dem Wohnungsmarkt nicht selbstverständlich ist.

Laut Winter wirkt die Stadtbau GmbH der Stadt Dachau diesem Problem bestmöglich entgegen, indem alle Neubauten barrierefrei gebaut würden. Insgesamt steige der Anteil der barrierefreien Wohnungen in Dachau dadurch. Bei privat vermieteten Eigentum, was immerhin 90 Prozent der Dachauer Bürger bewohnen, könne man das aber selbstverständlich nicht allgemein sagen.

© SZ vom 18.01.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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