JugendschutzKontrollen? Nicht jedermanns Bier

Lesezeit: 2 Min.

Gesetzlichen Bestimmungen zum Verkauf alkohol- und nikotinhaltiger Produkte an Minderjährige werden häufig missachtet.
Gesetzlichen Bestimmungen zum Verkauf alkohol- und nikotinhaltiger Produkte an Minderjährige werden häufig missachtet. (Foto: Robert Michael/dpa)

Viele Geschäfte im Landkreis Dachau nehmen den Jugendschutz beim Verkauf von Alkohol und Zigaretten nicht ernst. Das haben Überprüfungen ergeben. Das Landratsamt sieht dringenden Handlungsbedarf und droht mit harten Konsequenzen.

Von David Ammon, Dachau

Die Kommunale Jugendarbeit (KoJa) hat laut Angaben des Landratsamts Dachau in mehreren Geschäften, die Alkohol und Tabakwaren im Sortiment führen, Kontrollen vorgenommen. Mit der Aktion sollte überprüft werden, ob die gesetzlichen Bestimmungen für den Verkauf von alkohol- und nikotinhaltigen Produkten an Minderjährige eingehalten werden. Zuvor hatte die KoJa Hinweise erhalten, dass es etliche Geschäfte gebe, in denen der Jugendschutz nicht sonderlich ernst genommen werde. Um diesem Verdacht nachzugehen, wurde eine 14-jährige Praktikantin in 16 Geschäfte in Dachau und Karlsfeld geschickt, um dort Testkäufe zu machen.

„Die Ergebnisse sind alarmierend“, schreibt das Landratsamt nun in einer Pressemitteilung. In nur fünf der überprüften Verkaufsstellen sei die gesetzlich vorgeschriebene Alterskontrolle korrekt ausgeführt und der Verkauf an die junge Kundin verweigert worden. Anders verhielten sich die Mitarbeitenden an den Kassen der elf weiter überprüften Geschäfte: Dort habe es für die Minderjährige überhaupt kein Problem dargestellt, ohne Altersüberprüfung hochprozentigen Alkohol, Bier, Wein, Zigaretten und Vapes (E-Zigaretten, beziehungsweise Verdampfer häufig nikotinhaltiger Flüssigkeiten) zu kaufen. „Teilweise sogar mit einer individuellen Beratung“ merkt das Landratsamt an.

Der Landrat appelliert für gewissenhafte Alterskontrollen

Das Vorgehen der KoJa habe im Zuge einer aktuellen Jugendschutzkampagne in Abstimmung mit den Eltern der Praktikantin und der Polizei sowie unter ständiger Anwesenheit einer Mitarbeiterin des Jugendamtes stattgefunden, heißt es in der Mitteilung. Kurz bevor es zum Bezahlvorgang kam, wurde der Kauf abgebrochen. Die verkaufende Person wurde auf geltende Jugendschutzbestimmungen hingewiesen. Strafen drohen diesen Geschäften nicht, wie aus einer schriftlichen Anfrage an das Landratsamt hervorgeht. Das Jugendamt wird allerdings den Kontakt zu den jeweiligen Geschäftsführungen suchen, um entsprechende Schulungen der Mitarbeitenden zu veranlassen.

Landrat Stefan Löwl (CSU) appelliert an den Einzelhandel im Landkreis, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und Alterskontrollen im Sinne des Jugendschutzes gewissenhaft durchzuführen. Gerade die bevorstehende Faschingssaison mit Feiern und Umzügen erfordere hohe Wachsamkeit des Verkaufspersonals. „Die Einschätzung des Alters junger Kundinnen und Kunden kann natürlich – und gerade beim Fasching – herausfordernd sein“, sagt Löwl. Daher sei es notwendig, bei etwaigen Unsicherheiten konsequent einen Altersnachweis zu verlangen.

Schulunterricht zum Anfassen
:„Ich will, dass sie die Geschichte fühlen“

David Heath ist Geschichtslehrer an der Bavarian International School in Haimhausen. In seinem vollgestopften Unterrichtszimmer lässt er die Historie zwischen Fahnen, Ritterhelm, Mao-Plakat und Multimedia-Show wieder aufleben.

SZ PlusVon Alexandra Vettori und Niels P. Jørgensen

In Deutschland gilt das Jugendschutzgesetz (JuSchG), das genaue Grenzen setzt. Verboten nach § 9 JuSchG ist die Abgabe von „Bier, Wein, weinähnliche[n] Getränke[n] oder Schaumwein oder Mischungen […] mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren“ sowie deren Konsum, so der Gesetzestext. „Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse“ sowie elektronische Äquivalente wie E-Zigaretten oder Vapes dürfen nach § 10 JuSchG nicht an Minderjährige abgegeben werden. Gleiches gilt für hochprozentigen Alkohol.

Bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz drohen harte Strafen, stellt das Landratsamt klar. Der Verkauf von Alkohol oder Tabak an Minderjährige könne zu Bußgeldern von bis zu 50 000 Euro führen. Würden Einzelhändler keine Einsicht zeigen und wiederholt Verstöße festgestellt werden, seien Sanktionen bis zum Entzug der Gewerbeerlaubnis möglich.

Weitere Kontrollen dieser Art durch das Jugendamt sind geplant, besonders zu Anlässen wie Faschingsumzügen, um langfristig die flächendeckende Einhaltung der Jugendschutzvorgaben zu erreichen und Verstöße konsequent zu ahnden. Bei zukünftigen Kontrollen „werden dann auch entsprechende (Geld-) Strafen verhängt“, heißt es vom Landratsamt. Gleichwohl sollen mithilfe der Aktion Handel sowie Öffentlichkeit für die Thematik sensibilisiert werden. Schließlich sagt man ja nicht umsonst: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Medizinisches Cannabis
:Wenn nur noch Marihuana hilft

Schmerzpatientinnen aus dem Landkreis Dachau berichten von ihren Schwierigkeiten, medizinisches Cannabis zu erhalten. Ein Anbauverein würde ihnen den Zugang erleichtern, doch bayernweit hat noch keiner eine Lizenz.

SZ PlusVon Sabrina Proske

Lesen Sie mehr zum Thema

  • Medizin, Gesundheit & Soziales
  • Tech. Entwicklung & Konstruktion
  • Consulting & Beratung
  • Marketing, PR & Werbung
  • Fahrzeugbau & Zulieferer
  • IT/TK Softwareentwicklung
  • Tech. Management & Projektplanung
  • Vertrieb, Verkauf & Handel
  • Forschung & Entwicklung
Jetzt entdecken

Gutscheine: