Illegaler Handel mit Marihuana und Ecstasy:Geständiger Drogendealer

Schöffengericht verurteilt 23-jährigen Dachauer zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren

Von Benjamin Emonts, Dachau

Ein 23-jähriger Drogendealer aus Dachau ist vom Amtsgereicht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Im Beisein seiner Mutter und zahlreicher Freunde im Besucherbereich hatte der 23-Jährige zuvor ein vollumfängliches Geständnis abgelegt. Er räumte ein, über mehrere Monate hinweg gewerbsmäßigen Handel überwiegend mit Marihuana, aber auch mit Ecstasy betrieben zu haben. Die Menge, die er verkaufte, betrug mehr als 400 Gramm. Amtsrichter Christian Calame und die Schöffen waren überzeugt, dass sich der Mann durch das Dealen eine dauerhafte Einnahmequelle verschaffte.

Bereits im April 2015 hatten Beamte der Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck einen Hinweis bekommen und die Wohnung des 23-Jährigen durchsucht, aber nur Haschisch für einen Joint gefunden. Umso erstaunter zeigte sich Christian Calame, dass der Angeklagte diesen Warnschuss offensichtlich nicht ernst nahm. Er verkaufte weiter. Sein Hauptkunde, bei dem Marihuana und Ecstasy gefunden wurden, hängte den 23-Jährigen hin. Bei der Polizei gab der Mann an, sechs Mal siebzig Gramm Marihuana und in einem Fall 16,5 Ecstasy-Tabletten vom Angeklagten abgenommen zu haben. Ein anderer Abnehmer aus Dachau berichtete den Beamten zudem, eine Konsumeinheit Marihuana von dem Dachauer erworben zu haben.

Vor Gericht nahmen beide Kunden, die in anderen Verfahren bereits verurteilt wurden, ihre Vorwürfe kurioserweise zunächst zurück. Sie wussten nicht, dass ihr Dealer wenige Minuten vorher alles gestanden hatte und wollten ihn schützen. Erst als Amtsrichter Calame die Männer mehrmals daraufhin wies, die Wahrheit sagen zu müssen, um sich nicht erneut strafbar zu machen, lenkten sie ein.

Der Angeklagte zeigte Reue vor Gericht und gab an, seit vier Monaten clean zu sein. Der junge Mann ist bei seiner Mutter aufgewachsen, hat eine Lehre absolviert und die Mittlere Reife nachträglich erworben. Seither ist er die meiste Zeit berufstätig und steht auf eigenen Füßen. Seinen Konsum versuchte er den Richtern als grundsätzlich harmlos zu verkaufen. Er habe ausschließlich Marihuana konsumiert, überwiegend an Wochenenden und nur in Gesellschaft. Als Gründe für seinen Konsum nannte er "Dummheit" und "Langeweile". Der Drogenrausch habe ihm eine Flucht aus dem Alltag ermöglicht, in dem er tagtäglich seine schwer kranke Mutter pflegen müsse.

Amtsrichter Calame und die Schöffen verurteilten ihn zu zwei Jahren auf Bewährung. Sie blieben damit an der untersten Grenze des Strafrahmens, der zu Beginn der Verhandlung in einem Rechtsgespräch in Aussicht gestellt worden war. Eine Strafe von mehr als zwei Jahren hätte eine Aussetzung zur Bewährung unmöglich gemacht. Sowohl der Vertreter der Staatsanwaltschaft als auch Amtsrichter Christian Calame bescheinigten dem jungen Mann, der seit 2012 fünf zum Teil einschlägige Vorstrafen gesammelt hat, eine positive Sozialprognose.

Zu gute hielten sie ihm, dass er größtenteils mit "weichen Drogen" handelte. An die Drogenberatungsstelle Dachau muss der Mann als Auflage nun 1800 Euro bezahlen. Außerdem ist er verpflichtet, an fünf Drogenberatungsgesprächen teilzunehmen und sechs Urintests abzugeben, um seine Abstinenz nachzuweisen. Amtsrichter Calame warnte den Dachauer eindringlich davor, erneut straffällig zu werden. "Wenn Sie im Gefängnis sind, können Sie ihre Mutter nicht mehr pflegen", sagte der Richter.

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