Zivilgericht :Hinterbliebene verklagen Krankenhaus

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Juristisch ist dem Dachauer Helios Amper-Klinikum nichts vorzuwerfen, befindet das Landgericht München II. (Foto: Niels P. Jørgensen)

Ärzten der Dachauer Helios Amper-Klinik sollen bei der Behandlung eines 80-Jährigen schwerwiegende Fehler unterlaufen sein. Forderungen nach Schadenersatz weist das Landgericht München II jedoch ab.

Von Andreas Salch, Dachau

Die Tochter des Verstorbenen ist unversöhnlich. Als sich der ehemalige Chefarzt der Abteilung für Unfallchirurgie und Orthopädie bei ihr vor dem Landgericht München II dafür entschuldigen will, dass es ihrem Vater schlecht ging, als er im Helios Amper-Klinikum behandelt wurde, unterbricht die Tochter ihn und sagt laut: „Nein“, sie und ihre Mutter würden eine Entschuldigung nicht annehmen. Die Tochter und ihre Mutter haben die Klinik in einem Zivilverfahren unter anderem auf „mindestens 30 000 Euro“ Schmerzensgeld verklagt. Es war ein sehr emotionaler Fall, den der Vorsitzende der Kammer für Arzthaftungssachen, Richter Johannes Brose, und seine beiden Kolleginnen an diesem Dienstag zu verhandeln hatten.

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