Polizeibericht:Mann kommt dreimal in Polizeigewahrsam

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Die Dachauer Polizei hatte es von Mittwoch auf Donnerstag mit einem unbelehrbaren Randalierer zu tun. (Foto: Friso Gentsch/dpa)

Gegen den 39-Jährigen ist ein umfangreiches Strafverfahren eingeleitet worden, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Hausfriedensbruchs. Wann er wieder auf freien Fuß kommt, darüber hat nun ein Richter zu entscheiden.

Insgesamt dreimal innerhalb von nicht einmal zehn Stunden wird ein 39-Jähriger von der Polizei in Gewahrsam genommen. Nun muss ein Gericht entscheiden, wie es mit dem Mann weitergeht. 

Laut Polizei war der Mann am Mittwochabend zu Besuch bei einer Bekannten in der Hochstraße in Hebertshausen. Aus bislang unbekannter Ursache entwickelte sich gegen 22.30 Uhr ein Streit zwischen den beiden. Im Zuge dessen griff der 39-Jährige die 43-Jährige körperlich an: Er bedrohte sie offenbar mit dem Tode und schlug mit einer Glasflasche nach ihr. Die Frau wurde hierdurch leicht verletzt.

Die verständigten Streifenbeamten nahmen den mit über zwei Promille stark alkoholisierten Mann zur weiteren Sachbearbeitung mit auf die Wache. Von dort wurde er nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen – inklusive eines ausgesprochenen Platzverweises für die Tatörtlichkeit – wieder entlassen.

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Dennoch tauchte der Mann gegen 3 Uhr morgens wieder dort auf und versuchte, in die Wohnung seiner Bekannten zu gelangen. Daraufhin wurde er von der Polizei erneut in Gewahrsam genommen und verbrachte den Rest der Nacht im Haftraum der Polizei.

Als er am Donnerstagmorgen von dort entlassen wurde, begab sich der offensichtlich Unbelehrbare ohne Umwege direkt wieder nach Hebertshausen. Dort verschaffte er sich gewaltsam Zugang zum Wintergarten des Anwesens seiner Bekannten, wo er von der erneut alarmierten Streife schlafend angetroffen wurde. Folglich wurde er wieder und bis auf Weiteres in Gewahrsam genommen. Wie lange, darüber entscheidet nun ein Richter.

Gegen den 39-Jährigen wurde ein umfangreiches Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs eingeleitet. Da er über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügt, musste er auf Weisung der Staatsanwaltschaft München II eine finanzielle Sicherheit in Höhe eines mittleren, dreistelligen Euro-Betrages hinterlegen.

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