Haus der Vereine Röhrmoos:Geduld, Geduld

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Das Vereinsheim der SpVgg Röhrmoos ist seit Anfang des Jahres geschlossen. Rathaus und Sportverein arbeiten an einem umfassenden Sanierungsplan. (Foto: Niels P. Jørgensen)

Wer ist schuld daran, dass das Vereinsheim geschlossen bleibt? Um diese Frage ist in Röhrmoos ein heftiger Streit ausgebrochen. Sportverein und Gemeinde aber brauchen Zeit, um es für Veranstaltungen optimal zu sanieren

Von Wolfgang Eitler, Röhrmoos

Mantraartig beschweren sich Bürger in Röhrmoos darüber, dass das Vereinsheim an der Sportanlage geschlossen ist. Damit der einzige wirklich funktionierende Veranstaltungsraum für die Bürger der gesamten Gemeinde. Gleichzeitig wird von Sigmertshausen und Großinzemoos bis nach Biberbach über die Gründe heftig und angriffslustig spekuliert. Mal gilt der Sportverein als Besitzer als unfähig. Mal die Gemeinde als Pächter. Dann wieder beide und schließlich das Landratsamt als Aufsichtsbehörde.

Es ist also an der Zeit, etwas Ordnung in die Vereinsheim-Affäre zu bringen. 1973 baute der Sportverein mit großer Eigenleistung eine neue Anlage. Das dazu gehörige Gebäude war nach den Plänen, welche die Gemeinde und, in entscheidender Instanz, das Kreisbauamt genehmigten, als Vereinsheim vorgesehen. Also nicht als Versammlungsort, in dem Feste und Veranstaltung mit größerem Publikum zu erwarten sind.

Klärung Teil eins

Insofern dürften all die Faschingsbälle teilweise illegal stattgefunden haben, soweit mehr als 199 Personen sich beteiligten. Nur die Feuerwehr der Gemeinde hatte im Jahr 2011 offiziell beim Landratsamt um eine Genehmigung nachgefragt und ausnahmsweise erhalten. Im baurechtlichen Sinne war nicht einmal die Gaststätte genehmigt. Allerdings ist dieser Aspekt der Affäre zweitrangig, weil eine Abteilung des Landratsamts eben diese Nutzung erlaubt hatte. Anscheinend funktionierte die interne Kommunikation mit dem Kreisbauamt nicht. Das weiß erst jetzt Bescheid.

Trotzdem spielt die Gastronomie in der Geschichte des Vereinsheim eine wichtige Rolle. Denn über Jahrzehnte hinweg lief die Wirtschaft gut. Aber in den letzten zehn Jahren wechselten ständig die Besitzer. Schließlich hätte der Sportverein Defizite über Mitgliederbeiträge ausgleichen müssen. Allein den Versuch bestraft der Bayerische Landessportverband. Der Verein hätte also riskiert, seine Gemeinnützigkeit zu verlieren. Damit wäre ihm die Existenzgrundlage entzogen worden. Nach langen Debatten entschied sich der Gemeinderat vor ungefähr vier Jahren, das Vereinsheim zu pachten und als eine Art Bürgerzentrum zu führen. In Eigenregie sollten Vereine und Bürger ihre Veranstaltung organisieren. Die Idee klang gut. Alle waren dafür. Dann kam die Debatte über den Brandschutz auf, für den das Landratsamt zuständig ist.

Klärung Teil zwei

Alexander Krug, der dortige Jurist, überrascht mit seiner Antwort: "Wir haben das Vereinsheim nicht geschlossen." Um seine Auskunft zu verdeutlichen, ergänzt er sie: "Wir haben die Schließung nicht einmal angedroht." Er berichtet von einer Begehung mit Experten des Landratsamts, die feststellten, dass das Vereinsheim für Veranstaltungen nicht geeignet ist, zu denen mehr als 199 Personen erwartet werden. Wenn eine solche Dimension erreicht werden wollte, würde die so genannte Versammlungsstättenverordnung greifen. Wollten Gemeinde Röhrmoos und Sportverein tatsächlich deren Auflagen erfüllen, müssten sie mit sehr hohen Umbaukosten rechnen. Damit stellt sich die Frage, ob ein solcher Aufwand rentabel ist. Darauf hatte schon der Röhrmooser Bürgermeister Dieter Kugler (CSU) öffentlich mehrmals hingewiesen.

Die Schlussfolgerung daraus könnte also lauten: Für weniger als 200 Personen ist das Vereinsheim als Veranstaltungsort geeignet. Vorausgesetzt, die Einbauten für den Brandschutz werden erfüllt. Und jetzt folgt Krugs Schlüsselsatz, der all die Spekulationen über seine angeblich verordnungswütige Behörde in sich zusammenbrechen lässt: "Das Vereinsheim muss nicht geschlossen werden." Denn: "Die Auflagen für den Brandschutz sind nicht so erheblich, dass das Landratsamt zu einer solchen Maßnahme greifen müsste."

Aber warum ist es dann zu? Noch auf der Bürgerversammlung im Röhrmooser Ortsteil Biberbach begründete Bürgermeister Dieter Kugler (CSU) die Schließung mit dem fehlenden Brandschutz. Ein Zuhörer wurde zornig und warf dem Sportverein wie auch der Gemeinde vor, geschlampt zu haben. "Da sind Auflagen doch jahrelang ignoriert worden." Zurück zu den Fakten: Erstens ist das Vereinsheim nicht so gefährdet, dass nicht Veranstaltungen stattfinden könnten mit weniger als 200 Personen. Zum zweiten hat das Landratsamt Dachau keine Auflagen verhängt, die so gravierend sind, dass das Vereinsheim hätte geschlossen werden können. Die Frage, warum es trotzdem unzugänglich ist, beantwortet Erwin Zelenka. Er leitet die Geschäftsstelle im Rathaus von Röhrmoos.

Klärung Teil drei

Zunächst bestätigt Zelenka die Ausführungen von Jurist Alexander Krug am Landratsamt. Dann aber skizziert er die Problematik aus Sicht der Gemeinde und des Eigentümers, des Sportvereins. Jetzt drehen sich die Überlegungen nicht mehr nur um juristische Sachverhalte, sondern um politische. Zelenka fragt rhetorisch: "Angenommen, es käme zu einem Feuerwehreinsatz im Vereinsheim. Wem würde die Öffentlichkeit die Schuld geben?" Selbstredend der Gemeinde. "Und dann nützt es uns nichts, wenn wir auf die rechtliche Lage hinweisen." Deshalb sagt er: "Die Angelegenheit ist uns zu heiß."

Die Hoffnung

Vierte Klärung: Außerdem verweist Zelenka auf die Pläne von Gemeinde und Sportverein. "Einvernehmlich, ich betone: einvernehmlich, haben beide die optimale Sanierung beschlossen." Das Vereinsheim soll also so umgestaltet werden, dass es als Veranstaltungsort funktioniert. Damit hat der Verein bereits einen Dachauer Architekten beauftragt. Er hofft auf einem Umbaubeginn noch in diesem Jahr. Auch deswegen steht das Vereinsheim leer. Die Arbeiten an den Plänen und die Voruntersuchungen des Gebäudes sollen nicht gestört werden. Erwin Zelenka bairisch: "Wenn mas durchzian, dann zia mas durch." Mit anderen Worten: Geduld, Geduld!

© SZ vom 07.07.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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