Großer Schaden im Palsweiser Moos:Landratsamt warnt Landwirte

Zerstörung von Biberdämmen ist illegal und wird als Straftat verfolgt

Die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Dachau hat nun die Zerstörungen im Palsweiser Moos überprüft und festgestellt, dass in Gräben widerrechtlich Biberdämme geöffnet und das Wasser abgeleitet wurde. Ohne Absprache mit der Naturschutzbehörde und dem örtlichen Wasserverband Maisach III seien mehrere Dämme zerstört und massiv geöffnet worden. Der Bund Naturschutz hatte die Behörde auf die mutwilligen Zerstörungen aufmerksam gemacht. Das Landratsamt teilt mit, dass die Täter großen Schaden angerichtet hätten. Im wertvollen Kernbereich des Mooses befinden sich demnach nur mehr Rinnsale, der Torfboden liegt frei und trocknet aus - und das angesichts der ohnehin großen Trockenheit. "Ein Unding in der heutigen Zeit, in der die Notwendigkeit des Klima- und Artenschutzes immer deutlicher wird.

Darüber hinaus setzen sich der oder die unbekannten Verursacher der Gefahr einer Straftat aus, wenn ohne Abstimmung Dämme geöffnet werden, denn schließlich befinden sich hier Lebensstätten des Bibers aber auch anderer streng geschützter Arten, die für ihr Überleben auf diesen Wasserstand angewiesen sind" so Alexander Wolfseder, Leiter des Sachgebietes Naturschutz am Landratsamt.

Derartige Eingriffe seien tunlichst zu unterlassen, teilt die Behörde mit. Wenn Landwirte wirtschaftliche Schäden wegen eines zu hohen Wasserstands durch Biberdämme befürchten, werde die Behörde mit ihnen gemeinsam eine verträgliche Lösung finden. Keinesfalls akzeptiert werden könnten Wolfseder zufolge aber illegale Eingriffe bei Biberdämmen, die immer wieder durch Unbekannte vorgenommen würden. Zeugen sollten ihre Beobachtungen der Naturschutzbehörde (Telefon 08131/74-201) oder dem Wasserverband mitteilen, damit solche Eingriffen nachgegangen werden könne.

© SZ vom 14.05.2020 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: