Glosse:Geprellter Kiffer ruft die Polizei

Was macht man, wenn man für sein Geld die versprochene Ware nicht bekommt? Man ruft die Polizei zur Hilfe. Genau das tat ein 20-jähriger Drogenkonsument in Altomünster, der von seinem Marihuana-Dealer über den Tisch gezogen wurde. Die Polizei war sofort zur Stelle

Von Viktoria Großmann

Was soll man denn machen, wenn man für sein Geld nicht die versprochene Ware erhält? Natürlich geht man dann zur Polizei. Man muss aber schon, Verzeihung, sehr bekifft sein, um die Polizei auch dann zu rufen, wenn ein Drogendeal nicht zustande kommt. Regelrecht ungeduldig auf das Erscheinen der Uniformierten wartete jedenfalls am Montagabend ein 20 Jahre alter Münchner. Er hatte in Altomünster Marihuana gekauft, wollte gleich noch mehr davon, gab dem Verkäufer 50 Euro und wartete auf dem Marktplatz auf dessen Rückkehr. Vergeblich. Immerhin rief der Dealer wohl an, um auszurichten, dass das Geld weg sei.

Kurze Zeit darauf sah sich ein 53 Jahre alter Altomünsterer mit folgender Situation konfrontiert: Vor seiner Haustür stand ein junger Mann und wollte durchaus Marihuana von ihm. Seinen Versicherungen, solche Kräuter nicht im Haus zu haben und nicht zu verkaufen, glaubte der hartnäckige Besucher nicht. Die Diskussion führte offenbar zu wachsender Verzweiflung auf beiden Seiten. Jedenfalls rief der Altomünsterer die Polizei zu Hilfe. Der 20-Jährige Marihuana-Konsument hatte sich nämlich, nachdem er den Anruf erhalten hatte, auf den Weg durch den Ort gemacht, um den Verkäufer zu finden. Am ersten Haus, auf dessen Türschild der gleiche Name stand, wie jener, mit dem sich der Marihuanaverkäufer vorgestellt hatte, klingelte der junge Münchner und forderte seine Ware. Das Geld wollte er offenbar nicht zurück haben. Dass der erstaunte Bewohner schließlich die Polizei rief, kam dem 20-Jährigen gerade recht. Ungeduldig rief der junge Mann selbst noch auf der Wache an und fragte nach, wo die Polizei nun eigentlich bliebe. Er wolle schließlich sein Marihuana. Anscheinend war er sich keiner Schuld bewusst.

Ein Deal kam nicht mehr zustande. Die Polizei hatte den 18-jährigen Verkäufer zwar schnell gefunden, doch eine assistierte Geld- oder Drogenübergabe fand natürlich nicht statt. Sowohl den Verkäufer, als auch den hartnäckigen Kunden erwartet eine Anzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz. Man hatte es sich schon fast gedacht, aber korrekterweise schließt die Polizei ihren Pressebericht mit den Worten: "Der Münchner stand offensichtlich stark unter Drogeneinfluss."

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