Glimpflich davongekommen:Überschäumende Gewalt

Geldstrafe für betrunkenen Volksfestbesucher, der einem anderen Gast einen Maßkrug an den Kopf geschleudert hat

Von Benjamin Emonts, Dachau

Versuchter Totschlag: sechs Jahre Haft. Dieses drastische Urteil fällte vor drei Jahren das Landgericht München II über einen 24-jährigen Dachauer, der auf dem Volksfest auf der Thoma-Wiese mit zwei Masskrügen auf sein Opfer eingeprügelt hatte. Dagegen ist der 28-jährige Angeklagte, der sich am Mittwoch wegen eines Maßkrugwurfs auf dem Volksfest verantworten muss, glimpflich davon gekommen. Das Amtsgericht Dachau verurteilt ihn wegen gefährlich Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 4200 Euro. Amtsrichter Lukas Neubeck erkannte auf einen minder schweren Fall.

Tatsächlich sind die Unterschiede zwischen beiden Fällen sehr groß. Der Täter vor dem Landgericht München war wegen Gewaltdelikten mehrfach vorbestraft und hatte unter offener Bewährung gehandelt. Sein Opfer legte er sich damals im Biergarten des großen Festzelts regelrecht zurecht, um mit den Bierkrügen dessen Kopf zu malträtieren. Er nahm dabei in Kauf, den Mann mit den Schlägen zu töten. Die Kopfverletzungen des 40-jährigen Münchners, der eigentlich nur schlichten wollte, stellten sich glücklicherweise als nicht lebensbedrohlich heraus.

Das Geschehen auf dem vergangenen Dachauer Volksfest, genauer gesagt am Abend des 8. August, an dem wegen einer Sturmwarnung das große Bierzelt evakuiert wurde, stellte sich als harmloser dar, so berichten Augenzeugen. Gegen 22.45 Uhr hielt sich der Angeklagte noch im Bierzelt auf und lief leicht torkelnd im Gang auf und ab, während er immer wieder Festgäste provozierte. Ein Mann aus Erdweg stellte ihn aus einiger Entfernung zur Rede. Der 28-Jährige blickte ihn daraufhin an, nahm einen halb vollen Maßkrug und warf unkontrolliert in seine Richtung. Der Krug traf einen anderen Mann am Kopf. Zwei Monate später sagte das Opfer bei der Polizei aus, er habe eine Beule und Schmerzen erlitten. Von einer Strafanzeige sah er ab, der Verhandlung am Mittwoch blieb er fern. Die 500 Euro Schmerzensgeld, die der Angeklagte extra für ihn mit ins Gericht genommen hatte, gehen ihm jetzt wohl durch die Lappen.

Der Angeklagte kann sich an den Abend kaum noch erinnern, von dem Wurf mit dem Maßkrug weiß er überhaupt nichts mehr. Einen Alkoholtest auf der Polizeiwache am Volksfestplatz ergab einen Wert von 2,5 Promille. Ein Polizeibeamter sagt vor Gericht, der Angeklagte sei zunächst sehr aggressiv gewesen, habe sich dann aber schnell beruhigt und sei auch kooperativ gewesen. Der 28-Jährige ist bislang erst einmal straffällig geworden, als er ohne Führerschein mit einem Auto fuhr. Vor Gericht wirkt er ruhig und zurückhaltend. Die Tat räumt er ein - obwohl er sich nicht daran erinnern kann.

Amtsrichter Lukas Neubeck erkennt eine verminderte Schuldfähigkeit durch die starke Alkoholisierung des Mannes. "Nüchtern hätten Sie das sicherlich nicht gemacht." Der Angeklagte habe Glück gehabt, dass der Vorfall sehr glimpflich und ohne größere Verletzungen abgelaufen sei. "Wenn ein Maßkrug von oben auf den Kopf geworfen wird, entstehen ganz schwere Verletzungen." Der 28-jährige Dachauer kommt mit 120 Tagessätzen à 35 Euro davon. Der Maßkrugschläger, der im Jahr 2015 verurteilt wurde, muss noch einige Jahre absitzen und hat einen Alkohol-Entzug hinter sich.

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