Gesetz geändert:Amnestie für illegalen Waffenbesitz

Der unerlaubte Besitz von Waffen und Munition ist grundsätzlich strafbar. Am 6. Juli dieses Jahres ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes in Kraft getreten. Die Änderung gewährt unter anderem eine befristete Amnestie, um den illegalen Waffenbesitz einzudämmen. Wer in den unerlaubten Besitz von Waffen oder Munition gekommen ist, hat bis zum 1. Juli 2018 die Möglichkeit, diese bei der zuständigen Waffenbehörde oder bei einer Polizeidienststelle abzugeben. Wer die Frist einhält, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes, unerlaubten Führens oder unerlaubten Verbringens von Waffen bestraft. Für die Abgabe werden keine Gebühren erhoben. Das Landratsamt weist darauf hin, dass das Unbrauchbarmachen einer unerlaubt besessenen Waffe oder Munition oder die Abgabe an einen Berechtigten nicht mehr zu einer Straffreiheit führt. Die Waffen werden ohne Angabe des vorherigen Besitzers zur Zentralen Waffenverwertungsstelle beim Bayerischen Landeskriminalamt gebracht und dort unbrauchbar gemacht. Auch legal besessene Waffen dürfen weiterhin abgegeben werden, betont das Landratsamt ausdrücklich.

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