Süddeutsche Zeitung

Gerichtsurteil:40-Jähriger muss acht Jahre in Haft

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Den versuchten Mord bezeichnet der Angeklagte selbst als "kindischen Blödsinn"

Von Andreas Salch, München/Markt Indersdorf

Ein Hilfsarbeiter, der im vergangenen Jahr auf dem Indersdorfer Volksfest einen 23-Jährigen massiv würgte, ist vor dem Schwurgericht am Landgericht München II wegen versuchten Mordes zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem ordnete die Kammer gegen den wegen mehrerer Gewaltdelikte vorbestraften Angeklagten die anschließende Sicherungsverwahrung an. Der 40-Jährige war am 30. Mai 2019 mit Freunden von Dachau aus nach Markt Indersdorf gefahren und hatte dort drei bis vier Maß Bier getrunken. Zuvor hatte er auch Drogen konsumiert.

Auslöser für die beinahe tödliche Attacke war ein Gespräch, das eine Bekannte des 40-Jährigen mit einem ehemaligen Mitschüler an einem Tisch im Festzelt führte. Aus der Unterredung hatte der Hilfsarbeiter herausgehört, dass seine Bekannte von dem früheren Mitschüler in der Hauptschule gemobbt wurde. Nachdem sich der 23-Jährige wieder verabschiedet hatte, begann die Bekannte des Hilfsarbeiters zu weinen. Als dieser sie fragte, ob er etwas unternehmen solle, verneinte die junge Frau. Doch in dem Hilfsarbeiter rumorte es. Er habe "Wut verspürt", sagte Staatsanwältin Ines Wießner bei ihrem Plädoyer. Als der Angeklagte das Festzelt verließ, sah er zufällig den 23-Jährigen, der sich noch kurz zuvor mit seiner Bekannten unterhalten hatte. Er rauchte mit deren Lebensgefährten vor dem Zelt. Der Hilfsarbeiter näherte sich dem 23-Jährigen unbemerkt von hinten, legte ihm seinen Arm um den Hals und drückte mit aller Kraft zu. Der junge Mann verlor binnen weniger Augenblicke das Bewusstsein. Zeugen berichteten vor Gericht, dass sich das Gesicht des Opfers bereits "bläulich, lila verfärbt" habe. Vier Männer, darunter ein Freund des Angeklagten, hatten größte Mühe diesen von seinem Opfer wegzuziehen.

Der Freund des Hilfsarbeiters räumte bei seiner Vernehmung ein, dass der 40-Jährige bei der Tat "wie weggetreten" auf ihn gewirkt habe. Erst als er ihm einige Ohrfeigen gegeben habe, habe dieser von dem 23-Jährigen abgelassen. Anschließend hatte der Hilfsarbeiter zu seinem Freund gesagt: "Ich hätte ihn umgebracht." Staatsanwältin Wießner sagte dazu in ihrem Plädoyer: "Der Angeklagte war wie in Trance und fest entschlossen, die Sache durchzuziehen." Da es sich bei der Tat um einen Versuch gehandelt habe und das Opfer glimpflich davon gekommen sei, könne statt lebenslanger Haft eine Strafe von acht Jahren verhängt werden. Angesichts der Vorstrafen des Angeklagten beantragt die Staatsanwältin auch die Sicherungsverwahrung anzuordnen. Das Gericht schloss sich diesem Antrag an. Richter Thomas Bott sagte bei der Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe die "Neigung sich selbstgerecht über Recht und Gesetz hinwegzusetzen." Der Hilfsarbeiter bezeichnete seine Tat als "kindischen Blödsinn".

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SZ vom 22.02.2020
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