Gemeinderat:Tempo-30-Zone gefordert

Einige Odelzhauser wollen Rasern unbedingt Einhalt gebieten

Von Horst Kramer, Odelzhausen

Als Kommune an der Autobahn A8 hat Odelzhausen ein besonderes Verhältnis zum Straßenverkehr: Die Autobahnanschlussstelle zieht die Autofahrer aus der gesamten Region geradezu magisch an. So magisch, dass manche Besucher die Gemeinde und ihre Ortsteile mit hoher Geschwindigkeit zu queren versuchen. Deswegen meldete sich jüngst Christa Willibald in der Bürgerfragestunde des Odelzhauser Gemeinderats zu Wort, um für die Straßen "Am Anger" und der anschließenden Gartenstraße eine Tempo-30-Zone samt Geschwindigkeitsmessungen zu fordern. Denn in der Kurve der Gartenstraße liegt ein Spielplatz.

Doch so einfach ist die Forderung nicht zu erfüllen: "Die Anlagen benötigen eine bestimmte Messstrecke, um zuverlässige Daten zu liefern", gab Bürgermeister Markus Trinkl zu bedenken. Außerdem gäbe es Regeln für die Aufstellung derartiger Systeme, zum Beispiel an den Ortsgrenzen.

So hatte die Ebertshauserin Karin Ettel auf der Bürgerversammlung im Juli die Einrichtung von Geschwindigkeitskontrollen unmittelbar am Ortseingang in der Odelzhausener Straße in beide Richtungen gefordert. Trinkl hakte bei der Polizei nach und erfuhr, dass eine gesetzliche Vorgabe einen 200-Meter-Abstand zwischen Ortsschild und Messanlage zwingend erforderlich macht. "Daher kann die Polizei direkt an der Ortsgrenze keine Messung vornehmen", erklärte der Bürgermeister. "Die ehemalige Messstelle an der Riedhofstraße kann jedoch reaktiviert werden." Die Einmündung der Neben- in die Hauptstraße liegt rund 140 Meter vom Ortsbeginn entfernt.

"Manchmal gibt es auch Ausnahmen", fuhr Trinkl fort. Die Dirlesrieder Straße im Südwesten Ebertshausens wäre so ein Fall. "Weil dort die Straße sehr eng ist, über keinen Bürgersteig verfügt und deswegen Tempo 30 gilt. Deswegen kann dort schon am Ortseingang ein Messgerät aufgestellt werden.

Beim Straßenzug, den Christa Willibald angesprochen hatte, gelten laut Bürgermeister ähnliche Regelungen. "Das Stück ist einfach zu kurz, um hier Messungen durchzuführen", beschied er der Odelzhauserin. Die meinte daraufhin: "Dann muss man schon oben Am Anger eine Messstation aufstellen, denn dort nehmen die Raser schon Anlauf."

Läge der Ort im Nachbarland Baden-Württemberg, dann könnte Willibalds Wunsch wohl erfüllt werden. Zumal der Stand der Technik es hergibt: Inzwischen kann man auch aus kurzen Distanzen das Tempo eines Fahrzeugs exakt zu berechnen. Ältere Anlagen waren unpräziser. Deswegen forderten einige Gerichte vor rund zwanzig Jahren Abstände zwischen Geschwindigkeitsbegrenzungszeichen und Messung von mindestens 150 Metern. Am Jahresanfang urteilte das Oberlandesgericht in Karlsruhe nach dem aktuellen Stand der Technik: Mindestmessabstände sind nicht zwingend erforderlich, vielmehr sei der individuelle Fall zu prüfen. Die baden-württembergischen Richter beziehen sich auf Verwaltungsvorschriften in ihrem Bundesland - diese gelten aber nicht in Odelzhausen.

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