Gegen die Vorschriften:Baustopp für Mehrfamilienhaus

Rückbau droht

Von der Ferne wirkt das Mehrfamilienhaus schon ziemlich fertig. Doch jetzt droht ihm der Abriß.

(Foto: Horst Kramer)

Ein Ehepaar hat sich nicht an die Vorgaben des Bebauungsplans gehalten, deshalb verlangt das Landratsamt die Einstellung der Arbeiten. Nun haben die Bauherrn die Gemeinde um Hilfe gebeten

Von Horst Kramer

Es ist der Albtraum eines jeden Bauherrn: der sofortige Baustopp. Einem Ehepaar aus Höfa ist es jetzt so gegangen. Sie wollten ein Haus mit sechs Wohneinheiten in einem Neubaugebiet in Höfa errichten. Diese sollen sich auf drei Ebenen verteilen. Eigentlich ist der Bau ein Vorbild der ländlichen Verdichtung. In einem Gebiet, sich viele Bauwillige gern ihren Traum vom Einfamilienhaus erfüllen und der Flächenfraß voranschreitet. Doch das Landratsamt hat Einwände.

Am 21. Februar flatterte dem Ehepaar ein Schreiben ins Haus: "Alle Bauarbeiten (...) sind ab Zustellung dieses Bescheids einzustellen." Sonst droht ein Zwangsgeld von 2000 Euro. Als Grund führt die Behörde die Länge einer Gaube im Dachgeschoss an: 14,50 Meter statt der zulässigen acht Meter, wie sie der Bebauungsplan der Gemeinde fordert. Der Wert errechnet sich aus der Länge des Gebäudes von 24 Metern - eine Gaube darf nicht mehr als ein Drittel der Länge betragen. Die Bauherren wandten sich ans Rathaus, mit der Bitte um eine Befreiung von dieser Auflage

Der Odelzhausener Gemeinderat behandelte das Projekt in seiner Märzsitzung und verschob eine Entscheidung. Bürgermeister Markus Trinkl wog das Für und Wider ab: "Eigentlich halte ich das Gebäude für ganz gelungen. Wir müssen die rechtliche Relevanz (einer Befreiung - Anm. d. Red.) als Präzedenzfall prüfen lassen." Die Sorge des Rathauschefs ist klar: Wenn sich ein Bauherr in diesem Baugebiet nicht an die Regeln hält, warum sollten es andere tun? Ähnlich argumentiert das Landratsamt: "Die Allgemeinheit hat kein Verständnis dafür, dass beim Errichten von Vorhaben von öffentlich-rechtlichen Vorgaben, wie hier dem Bebauungsplan abgewichen wird. Andere Bauherrn, die die entsprechenden Vorgaben beachten, wären im Nachteil."

Die ganze Malaise ergab sich dadurch, dass das Vorhaben im sogenannten "Freistellungsverfahren" abgewickelt werden sollte. Dabei versichert der Bauherr, alle Vorgaben, die eine Kommune im Bebauungsplan aufgestellt hat, einzuhalten. Die Gemeinde verzichtet dann auf eine eingehende Prüfung des Projekts. Der Vorteil für einen Bauherrn: Die Realisierung geht deutlich schneller als im herkömmlichen Baugenehmigungsverfahren. Der Nachteil: Wenn nachträglich Verstöße gegen Vorgaben festgestellt werden, kann es teuer werden.

Michael Kiemer (CSU) wunderte sich, dass der Bauplan überhaupt eingereicht wurde, wo doch die Abweichungen offensichtlich seien. Er vermutete "einen Fehler des Planers." Zumal das Gebäude gerade von der Nordseite als dreigeschossig wahrgenommen werden könne, ergänzte der Bürgermeister - erlaubt ist ein zweigeschossiger Bau mit Dach. Doch selbst wenn sich die Gemeinde am 30. März zu einer Freistellung entschließen könnte, wird das dem Bauherrn wohl nicht helfen. Das Landratsamt wird trotzdem sein Veto einlegen. "Es wird darauf bestehen, dass zurückgebaut werden muss", vermutet Trinkl.

Im schlimmsten Fall heißt das Abriss. Doch selbst wenn ein Eingriff in die Dachkonstruktion reicht, sind die Folgen erheblich: die Dachgeschosswohnungen bekommen kaum Licht. Ein Schlupfloch bleibt: eine nachträgliche Bebauungsplanänderung. Aber damit könnte ebenfalls ein Präzedenzfall geschaffen werden. Der Rechtsanwalt der Gemeinde hat in den kommenden Tagen einiges zu tun. Die Bauherrn auch: Sie müssen dem Landratsamt einen Nachweis schicken, dass ihr Planer überhaupt berechtigt ist, derartige Vorhaben einzureichen.

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