Landgericht MünchenAus Eifersucht zugestochen

Blick auf das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II, das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft in der Nymphenburger Straße.
Blick auf das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II, das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft in der Nymphenburger Straße. Sven Hoppe/dpa
  • Ein 41-jähriger alkoholabhängiger Staplerfahrer aus dem Landkreis Dachau wurde zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.
  • Ende Januar vergangenen Jahres stach er aus übersteigerter Eifersucht einem Begleiter seiner Ex-Partnerin mit einem Messer in den Rücken.
  • Das Landgericht München ordnete zusätzlich die Unterbringung des Mannes in einer Entziehungsanstalt an.
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Ein alkoholabhängiger Staplerfahrer attackiert aus übersteigerter Eifersucht den Begleiter seiner früheren Partnerin.  Für die Tat wurde der Staplerfahrer vor dem Landgericht München wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Von Andreas Salch, München, Dachau

Ein Staplerfahrer aus dem Landkreis Dachau ist wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht München II zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht ordnete zudem die Unterbringung des 41-jährigen alkoholabhängigen Mannes in einer Entziehungsanstalt an. Ende Januar vergangenen Jahres hatte der Staplerfahrer in einer Obdachlosenunterkunft in Dachau einem Mann mit einem Messer in den Rücken gestochen. Da das Opfer eine dicke Winterjacke anhatte und eine Softshelljacke trug, wurde der Stich abgefedert.

Auslöser für die Tat war nach Überzeugung des Gerichts übersteigerte Eifersucht. Nachdem sich die frühere Partnerin des Angeklagten von diesem getrennt hatte, wollte der Staplerfahrer nicht akzeptieren, dass sich die 40-Jährige mit anderen Männern trifft. Immer dann, wenn er sie in Begleitung eines anderen sah, griff er diesen an. So auch am 26. Januar des vergangenen Jahres. An jenem Tag war der Angeklagte in die Unterkunft gekommen, in der seine frühere Partnerin wohnte. Dort hatte er beobachte, wie sie in das Zimmer eines Mannes gegangen war. Als die beiden das Zimmer gemeinsam verließen, attackierte der Staplerfahrer den Mann mit einem Messer.

Die Staatsanwaltschaft wertete die Tat in ihre Anklage ursprünglich als versuchten Totschlag. Da der Staplerfahrer aber nach Überzeugung des Gerichts keinen Tötungsvorsatz hatte, verurteilte es ihn nur wegen gefährlicher Körperverletzung. Außerdem ging die Kammer davon aus, dass der Alkoholmissbrauch des Angeklagten mit ausschlaggebend war für dessen übersteigerte Eifersucht. Der 41-Jährige kann die vom Gericht angeordnete Maßregel in einer Entziehungsanstalt sofort antreten und kommt nicht in den Vorwegvollzug. Das Urteil ist rechtskräftig.

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