Gaffer-Paragraf:Weil er bei einem Unfall helfen wollte: Polizist vor Gericht

Notfallkoffer und Beatmungsgerät gestohlen

Es kam zu einem Streit zwischen einem Polizisten und einem Rettungsasisstenten.

(Foto: dpa)

Weil ein Polizist bei einem Unfall hilft und den Verkehr regelt, muss er sich vor Gericht verantworten. Ein Rettungsassistent fühlte sich behindert.

Von Thomas Radlmaier, Dachau

Nachdem an einem bitterkalten Samstag im Februar vorigen Jahres eine Frau mit ihrem Auto auf der Staatsstraße zwischen Oberroth und Wiedenzhausen einen Radfahrer erfasst und sich dieser schwer verletzt hat, läuft zunächst alles reibungslos - jedenfalls für einen Notfall. Ein 56-Jähriger, der gerade mit seiner Familie zu einem Möbelhaus unterwegs ist, kommt zufällig an der Unfallstelle vorbei und will helfen. Er ist Polizist. Während seine Frau - ebenfalls bei der Polizei - den Verletzten erstversorgt, zieht er sich eine Warnweste über, setzt einen Notruf ab und regelt den Verkehr. Der Notarzt ist schnell da, wenig später auch der Rettungswagen. Nun trifft ein Rettungsassistent auf den Polizisten außer Dienst. Beide wollen dem Unfallopfer helfen. Doch was in dieser Situation das Richtige ist, darüber streiten sie.

So heftig, dass sie sich fast ein Jahr nach dem Verkehrsunfall im Sitzungssaal des Amtsgerichts Dachau wiedersehen. Der Polizist sitzt auf der Anklagebank, der Sanitäter im Zeugenstand. Der 29-Jährige hat den Polizisten angezeigt, weil dieser ihn in seiner Tätigkeit als Rettungskraft behindert haben soll. Der 56-Jährige soll sich ihm in den Weg gestellt haben. Nun muss er sich nun vor Gericht wegen "Behinderung von hilfeleistenden Personen" verantworten. Es handelt dabei um den sogenannten "Gaffer-Paragrafen", den der Gesetzgeber erlassen hat und der Schaulustige härter bestrafen soll.

"Es ist traurig, dass mein Mann jetzt mit Gaffern gleichgestellt wird", sagt die Ehefrau

Der Polizist gleichwohl bestreitet, etwas falsch gemacht zu haben. Seine Ehefrau, die bei der Kriminalpolizei arbeitet, sagt: "Es ist traurig, dass mein Mann jetzt mit Gaffern gleichgestellt wird." Und letztlich hält auch Richter Lukas Neubeck den Angeklagten für unschuldig und stellt das Verfahren ohne Auflage ein.

Den Aussagen mehrerer Zeugen und des Angeklagten zufolge muss sich folgende Situation abgespielt haben: Das Auto des Notarztes parkt auf der rechten Seite der Staatsstraße in unmittelbarer Nähe zum verletzten Radfahrer, der am Boden behandelt wird. Die ehrenamtliche Fahrerin des Rettungswagens umkurvt das Notarztauto und stellt ihr Einsatzfahrzeug auf der linken Straßenseite ab, so dass sich das Heck ungefähr auf Höhe des Patienten befindet. Fortan ist die Straße beidseitig für den Verkehr gesperrt.

Verbale Auseinandersetzung

Doch der Polizist, der den Verkehr regeln will, hat Bedenken. Die Fahrerin habe den Rettungswagen so platziert, dass die ganze Straße dicht gewesen sei, sagt der Angeklagte. "Die Blockade war für mich nicht notwendig." Also habe er die Beifahrertür geöffnet und in einem ruhigen Ton darum gebeten, den Sanka umzuparken. "Ich wollte das keinesfalls mit Gewalt durchsetzen."

Der verantwortliche Rettungsassistent auf dem Beifahrersitz sieht die Lage anders. Er will mit dieser Parkposition die Unfallstelle vor dem Verkehr absichern und meint, den Radfahrer so am schnellsten ins Auto transportieren zu können. Schließlich ist es an diesem Tag extrem kalt. Per Funk fordert er die Feuerwehr an, damit diese den Verkehr regelt.

Es entwickelt sich eine verbale Auseinandersetzung zwischen dem Polizisten und dem Rettungsassistenten, die wichtige Zeit kostet. Schließlich will der Sanitäter schnell zum Patienten. Er setzt sogar einen Funkspruch ab, dass er von einem Ersthelfer angegangen werde. Der Notarzt und dessen Assistent, die sich um den Verletzten kümmern, geben beide an, dass es auffällig lange gedauert habe, bis ihnen der Sanitäter helfen konnte.

"Ich bin nie im Weg gestanden. Nie."

Der 29-Jährige sagt, der Angeklagte habe darauf beharrt, den Rettungswagen umzusetzen. Dessen Verhalten sei "atypisch" gewesen und habe ihn irritiert. Der Angeklagte sei dominant aufgetreten. "Er stand vor mir." Er habe das Gefühl gehabt, behindert zu werden, sagt der 29-Jährige. Der Polizist, der sich in der in der Auseinandersetzung als solcher zu erkennen gibt, sagt dagegen: "Ich bin nie im Weg gestanden. Nie." Auch habe er nicht darauf gedrängt, den Wagen zu versetzen. Stattdessen habe der Rettungsassistent sich im Ton vergriffen und ihm mit einer Beschwerde gedroht. "Ich wusste gar nicht, wie mir geschieht." Während die Frau des Angeklagten dessen Version vor Gericht mit ihrer Aussage untermauert, schildert die Fahrerin Rettungswagen die Situation so wie ihr Kollege. Die beiden Notärzte haben von dem Streit relativ wenig mitbekommen. Sie konzentrierten sich ausschließlich auf den verletzten Radfahrer.

Gleichwohl hat keiner der Zeugen gesehen, wie sich der Polizist dem Sanitäter in den Weg gestellt habe, hält Richter Neubeck fest, der sich auch den Funkspruch angehört hat. Auch dort höre man niemanden herumbrüllen. Schließlich stellt er das Verfahren gegen den Angeklagten ein und hält fest: "Der Disput ist von beiden Seiten nicht ideal geführt worden."

Bei der Verhandlung erzählt Neubeck auch, dass der verletzte Radfahrer das Krankenhaus nach ein paar Tagen wieder verlassen konnte.

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