Wie bereits bei den beiden vergangenen Bundestagswahlen bilden die beiden Landkreise Fürstenfeldbruck und Dachau einen Wahlkreis, zu dem im Unterschied zu den Wahlen davor die Stadt Germering nicht gehört. Germering gehört seit 2017 zum Wahlkreis Starnberg. Im Wahlkreis Fürstenfeldbruck-Dachau (Wahlkreis 214) sind nach Angaben des Landratsamts Fürstenfeldbruck etwa 235.000 Einwohnerinnen und Einwohner am 23. Februar wahlberechtigt. Die Mehrheit der Wahlberechtigten wohnt im Landkreis Fürstenfeldbruck, dort können etwa 128.000 Frauen und Männer ihre Stimme abgeben.
Wählen darf, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die Eingetragenen erhalten bis 2. Februar eine Wahlbenachrichtigung. Dieser Benachrichtigung ist zu entnehmen, wo und wann die Abstimmung stattfindet und welche Ausweisdokumente zum Wählen nötig sind. Sollte jemand bis zu diesem Tag keine solche Benachrichtigung erhalten, sich jedoch für wahlberechtigt halten, kann er Einsicht ins Wählerverzeichnis nehmen und einen möglichen Fehler korrigieren lassen. Dafür besteht laut Landratsamt zwischen 3. und 7. Februar in jeder Gemeinde die Gelegenheit.
Briefwähler müssen sich beeilen
Die Wahlbenachrichtigung dient auch als Unterlage für Briefwähler. Sie enthält einen dementsprechenden Antrag. Das Landratsamt macht darauf aufmerksam, dass Briefwähler diesmal rasch handeln sollten, damit ihre Stimme auch gezählt wird. Denn Stimmzettel gibt es frühestens ab dem 10. Februar, der Wahltag ist nicht einmal zwei Wochen später. Wichtig ist, dass die per Brief abgegebene Stimme die Wohngemeinde bis zum Wahltag um 18 Uhr erreichen muss. Andernfalls kann die Stimme für das Wahlergebnis nicht berücksichtigt werden.
In einigen Wahlbezirken wird die Stimmabgabe für statistische Zwecke ausgewertet. Dafür erhält ein Teil der Wählerinnen und Wähler in Gröbenzell und Olching markierte Stimmzettel. Diese Stimmzettel sind mit den Buchstaben A bis M bedruckt. Jeder Buchstabe stehe für eine bestimmte Personenaltersgruppe, heißt es in einer Pressemeldung des Landratsamts. Zum Beispiel bekommen alle Wähler, die männlich, divers oder ohne Geschlechtsangabe im Geburtenregister stehen und zwischen 2001 und 2007 geboren sind, Stimmzettel mit der Kennung „A“. Die Stimmzettel mit den Buchstaben werden vom Landesamt für Statistik ausgewertet. Das Wahlgeheimnis sei nicht beeinträchtigt, schreibt das Landratsamt.
Um die Wahllokale besetzen und die Stimmen auszählen zu können, sind in den 39 Kommunen des Wahlkreises zwischen 2300 und 4150 Wahlhelfer nötig. Die Spanne zwischen den beiden Zahlen ergibt sich aus der Besetzung der Wahlvorstände, zu denen fünf bis neun Personen gehören können. Freiwillige Wahlhelfer sind in allen Kommunen willkommen.

