Europawahl 2019 in Dachau:Wissenswertes zur Europawahl im Landkreis Dachau

Europawahl

Im Landkreis Dachau sind laut Landratsamt etwa 109 000 Menschen zur Teilnahme an den Europawahlen am Sonntag, 26. Mai 2019, berechtigt.

(Foto: Oliver Dietze/dpa)

109 000 Menschen aus dem Landkreis Dachau können am 26. Mai ihre Stimme für das neue EU-Parlament abgeben. Ein Überblick über alle wichtigen Infos zur Europawahl 2019.

Von Julia Putzger, Dachau

In knapp einem Monat, am Sonntag, 26. Mai, finden die Europawahlen statt. In den Ämtern und Behörden des Landkreises Dachau laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren, damit am Wahltag alles klappt und jeder Wahlberechtigte die Möglichkeit hat, seine Stimme abzugeben. Denn dabei gilt es einiges zu beachten. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wer ist in Deutschland wahlberechtigt?

Zur Teilnahme an der Wahl zum Europäischen Parlament sind alle Deutschen berechtigt, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben. Auch Bürger anderer Mitgliedsstaaten, die seit mindestens drei Monaten innerhalb der EU wohnen, dürfen teilnehmen.

Wie viele Menschen sind im Landkreis Dachau bei der Europawahl 2019 wahlberechtigt?

Im Landkreis Dachau sind laut dem Landratsamt rund 109 000 Personen (Stand Februar 2019) zur Teilnahme an den Europawahlen berechtigt. Exakte Zahlen liegen den einzelnen Gemeinden vor.

Muss man im Voraus aktiv etwas tun, um an der Wahl teilnehmen zu können?

Formell ist ein Eintrag im Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde nötig, um das sich in Deutschland in der Regel nur Bürger anderer EU-Staaten aktiv kümmern müssen. In besonderen Fällen, etwa unverschuldeten Versäumnissen von Fristen, genügt auch die Beantragung eines Wahlscheins.

Was hat es mit der Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis auf sich?

Die Gemeindebehörden führen für jeden Bezirk ein Verzeichnis der Wahlberechtigten. In der Stadt Dachau liegt dieses beispielsweise im Bürgerbüro in der Pfarrstraße auf. Wahlberechtigte können in der Woche vom 6. bis 10. Mai überprüfen, ob die Daten zu ihrer Person vollständig und richtig sind. Ist dies nicht der Fall, kann schriftlicher Einspruch eingelegt werden.

Was ist eine Wahlbenachrichtigung?

Alle Wahlberechtigten, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 5. Mai eine Wahlbenachrichtigung. Dies ist eine amtliche Mitteilung über den Wahltermin und das zugeteilte Wahllokal. Wer die Benachrichtigung zur Wahl mitbringt, beschleunigt den dortigen Prozess, weil schneller überprüft werden kann, ob man tatsächlich wahlberechtigt ist. Das ist allerdings nicht verpflichtend. Außerdem enthält die Wahlbenachrichtigung einen Vordruck, mit dem man einen Wahlschein beantragen kann.

Wie bekommt man die Wahlbenachrichtigung?

Die Wahlbenachrichtigung wird über die Deutschen Post zugestellt. Diese teilte in kürzlich mit, dass sie bereits mit der Auslieferung der Benachrichtigungen beginne - allein in Bayern sind es 10,2 Millionen Briefe. Das Unternehmen wies außerdem darauf hin, dass Wähler ihre tägliche Post gut durchsehen sollten, damit die Wahlbenachrichtigung nicht etwa mit Werbesendungen verwechselt werde. Zudem sei für die schnelle Zustellung eine leserliche Beschriftung der Briefkästen wichtig.

Was ist ein Wahlschein?

Mit dem Wahlschein kann man in einem beliebigen Wahlbezirk im Landkreis Dachau an der Wahl teilnehmen. Gemeinsam mit dem Wahlschein erhält man außerdem die Briefwahlunterlagen.

Wie bekommt man einen Wahlschein?

Der Wahlschein kann bis Freitag, 24. Mai, schriftlich, mündlich, in manchen Fällen elektronisch, jedoch nicht telefonisch bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden. Durch Vorlage einer Vollmacht kann ein Wahlschein auch für andere Personen beantragt werden.

Was kann man tun, wenn man am Wahltag wegen plötzlicher Erkrankung nicht ins Wahllokal kommen kann?

In diesem Fall kann noch am Wahltag bis spätestens 15 Uhr ein Wahlschein samt Briefwahlunterlagen beantragt werden.

Wie kann man per Briefwahl wählen?

Für die Briefwahl muss ein Wahlschein bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden. Zusätzlich zu diesem erhalten wahlberechtigte Personen dann einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt zur Briefwahl. Die Unterlagen werden per Post zugestellt oder amtlich überbracht.

Wie muss der Wahlbrief abgeschickt werden?

Auf dem amtlichen roten Wahlbriefumschlag ist bereits die korrekte Anschrift angegeben. Wahlbriefe werden ausschließlich von der Deutschen Post befördert und müssen nicht frankiert werden. Der Brief muss am Wahltag um spätestens 18 Uhr an der angegebenen Stelle ankommen, damit die Stimme ausgezählt wird.

Ist die Briefwahl beliebt?

Der Anteil der Personen, die ihr Wahlrecht per Briefwahl wahrnehmen, steigt stetig. Bei der Wahl zum Europäischen Parlament im Jahr 2014 lag der Anteil bei 25,3 Prozent, bei der Bundestagswahl 2017 nutzten 28,6 Prozent der deutschen Wähler diesen Service. Im Vergleich dazu gab es in den Sechzigern nur etwa sieben Prozent Briefwähler.

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