Erhaltungssatzung Dachau:Die Wahl im Blick

Noch bevor sie überhaupt erarbeitet werden konnte, wurde die Erhaltungssatzung wieder gekippt. Im Wahlkampf wollte wohl niemand potenzielle Wähler verärgern.

Kommentar von Jacqueline Lang

Knapp einen Monat vor der Kommunalwahl überrascht es wenig, dass die sogenannte Erhaltungssatzung wieder gekippt worden ist - und das lange bevor diese in einer ersten Fassung überhaupt erarbeitet worden hätte können. Eine solche Fassung, so hatte Oberbürgermeister Florian Hartmann (SPD) erst kürzlich erklärt, hätte nämlich frühestens im Dezember diesen Jahres vorliegen können. Bis dahin, so Hartmann weiter, mache es wenig Sinn, über "ungelegte Eier" zu diskutieren. Nun ist aber offenbar genau das geschehen.

Nachdem einige Anwohner der Martin-Huber-Straße sowie des Amperwegs sich aber in einem offenen Brief an die Stadt darüber beklagt hatten, dass ihre Rechte als Eigentümer eingeschränkt würden, hatte die Überparteiliche Bürgergemeinschaft (ÜB) das Thema aufgegriffen und einen Antrag gestellt, um im Stadtrat nochmals über den Sinn und Zweck der Satzung zu diskutieren. Das ist am vergangenen Dienstag nun geschehen. Die Erhaltungssatzung wurde mit knapper Mehrheit gekippt.

Nun lässt sich natürlich darüber streiten, ob es solch eine Satzung ergänzend zum geltenden Baurecht tatsächlich braucht. Zumal es im Bauausschuss Ende des vergangenen Jahres noch nicht einmal Einigkeit in der Frage gegeben hatte, ob der Straßenzug in seiner jetzigen Form prägend für das Stadtbild und damit erhaltungswürdig ist - oder eben nicht. Anlass, überhaupt darüber nachzudenken, war der geplante Abriss der Martin-Huber-Straße 13. Ein Haus, von dessen besonderem Charakter jedoch wiederum die große Mehrheit überzeugt gewesen ist. Ohne die Satzung und damit ein besonderes Mitspracherecht der Stadt steht dem Abriss nun nichts mehr im Weg - und ist es erst einmal geschehen, wird sich unwiederbringlich etwas verändert haben in der Martin-Huber-Straße und im Stadtbild.

Der Stadtrat hat somit leichtfertig und in vorauseilendem Gehorsam den Protesten einiger Bürger nachgegeben, statt die Erarbeitung der Erhaltungssatzung zunächst abzuwarten, auf dieser Grundlage mit den betroffenen Anwohnern zu diskutieren und erst dann eine endgültige und fundierte Entscheidung zu fällen. Aber im Wahlkampf wollte wohl niemand potenzielle Wähler verärgern.

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