Erdweg:Diagnose Stress

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Weil Ärzte aus dem Raum Erdweg über starke Arbeitsbelastung klagen, wird der Bereitschaftsdienst neu geregelt.

Robert Stocker

Das Ideal vom mündigen Patienten hat dazu geführt, dass viele Ärzte keine Zweifel daran haben, den Kranken, auch den Todkranken, die Wahrheit zu vermitteln. (Foto: dpa)

Viele Patienten im Landkreis müssen künftig möglicherweise weiter fahren, wenn sie nachts oder an Wochenenden ärztliche Hilfe brauchen. Grund ist die Neuorganisation des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes, die am 9. April in Kraft tritt. Die Bereitschaftsdienstbereiche Erdweg und Markt Indersdorf werden zusammengelegt, weil die Ärzte der Erdweger Dienstgruppe den Bereitschaftsdienst auf Dauer nicht mehr aufrecht erhalten hätten können. Wie die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) mitteilt, wurde der Bereitschaftsdienst in diesem Gebiet nur von neun Medizinern bestritten. Damit sei die notwendige Mindestzahl an Ärzten deutlich unterschritten worden. Die Mediziner seien unzumutbaren Arbeitsbelastungen ausgesetzt gewesen. Die Erdweger Dienstgruppe hatte deshalb schon im April 2012 die KVB gebeten, ihre Gruppe aufzulösen. Im Zuge der Neuordnung wird es allerdings keine Bereitschaftspraxis geben, wie sie ursprünglich am Indersdorfer Krankenhaus geplant war.

Der Bereitschaftsdienst, den niedergelassene Ärzte nachts, an Wochenenden und an Feiertagen zusätzlich zu einer durchschnittlich 60 Stunden umfassenden Arbeitswoche leisten, bedeutet nicht nur erheblichen Stress für die Ärzte, sondern auch eine Belastung für ihre Familie, schreibt die KVB in einer Presseerklärung. Die hohe Dienstfrequenz im Bereitschaftsdienst halte viele junge Mediziner auch davon ab, sich mit einer eigenen Praxis auf dem Land niederzulassen. Die Umstrukturierungen im Bereitschaftsdienst sollen deshalb nicht nur die dienstverpflichteten Ärzte entlasten, sondern auch die Übernahme oder Gründung von Praxen fördern. Nur wenn wieder ausreichend niedergelassene Mediziner zur Verfügung stünden, könne der Bereitschaftsdienst langfristig aufrecht erhalten werden.

Wie die KVB weiter mitteilt, wird die Bereitschaftsdienstgruppe Erdweg aufgelöst. Das Dienstgebiet sowie die am Bereitschaftsdienst teilnehmenden Ärzte werden auf die benachbarten Gebiete aufgeteilt. Die Bereitschaftsdienstgruppe Markt Indersdorf sowie ein Großteil des bisherigen Dienstgebiets Erdweg werden zu einem neuen, größeren Gebiet zusammengelegt. Der neue Bereitschaftsdienstbereich erstreckt sich nun von Petershausen, Weichs und Markt Indersdorf über die Gemeinden Erdweg, Sulzemoos und Odelzhausen bis nach Pfaffenhofen an der Glonn und Egenhofen. Auch das Gebiet rund um Altomünster fällt in diesen Dienstbereich.

Schwabhausen und Bergkirchen werden in die Dienstgruppe Dachau eingegliedert. Das heißt, das Gebiet dieser Dienstgruppe erstreckt sich künftig vom Stadtgebiet Dachau bis Schwabhausen, Grub und Palsweis. Die Ortschaften Riedhof, Prack, Einsbach und Poigern - ebenfalls bisher Teil des Bereitschaftsdienstbereichs Erdweg - gehören künftig zum Dienstgebiet Olching/Maisach.

Zu einer weiteren Umstrukturierungsmaßnahme kommt es im Norden des Landkreises in Richtung Hohenkammer: Die Dienstgruppe Röhrmoos, zu der auch die Arztsitze in Vierkirchen und Fahrenzhausen zählen, ist künftig für das Gebiet rund um Lauterbach, Hohenkammer bis einschließlich Niernsdorf zuständig. Zur Einrichtung einer Bereitschaftspraxis am Klinikum Markt Indersdorf kommt es im Rahmen dieser Neuordnung der Dienstbereiche nicht.

Die KVB weist darauf hin, dass sich aus den Umstrukturierungen möglicherweise weitere Wege und längere Wartezeiten für die Patienten ergeben. Auch die Ärzte, die im Zuge des Bereitschaftsdienstes Hausbesuche machen, sind gegebenenfalls länger unterwegs. Doch die Alternative wären erhebliche Lücken in der Bereitschaftsdienstversorgung gewesen. Nach Angaben der KVB sollen Hausbesuche im Bereitschaftsdienst künftig in der Regel nur noch dann erfolgen, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Dies sei bereits seit Jahren rechtlich geregelt. Im Bundesmantelvertrag Ärzte sei festgelegt, dass Patienten "einen Anspruch auf Besuchsbehandlung nur haben, wenn ihnen das Aufsuchen des Arztes in dessen Praxisräumen wegen Krankheit nicht möglich oder nicht zumutbar ist".

© SZ vom 26.03.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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