Süddeutsche Zeitung

Debatte in Odelzhausen:Mehr Baurecht und ein Dach im Toskanastil

Odelzhausener Gemeinderat diskutiert kontrovers über Dachformen und verdichtetes Bauen auf dem Land

Von Horst Kramer, Odelzhausen

Eigentlich ging es um ein Bauprojekt, wie sie täglich in irgendeinem Gemeinderat oder Bauausschuss behandelt werden. Es handelt sich um ein Wohnhaus mit zwei Vollgeschossen im Odelzhausener Ortsteils Ebertshausen, nicht weit von der Kirche St. Benedikt. Das Vorhaben wurde schon das zweite Mal im Gemeinderat behandelt, im Rahmen einer Bebauungsplanänderung. Der Bauherr will zwei Gebäude mit zwei Vollgeschossen errichten. Doch der zwölf Jahre alte Bebauungsplan sieht an dieser Stelle nur Wohnhäuser vor, die ein Erdgeschoss und ein Dachgeschoss haben.

In der ersten Sitzung hatten die Ratsmitglieder eigentlich nur den Schattenwurf moniert. Das nördliche Gebäude raube einem Nachbarn die Sonne, kritisierten sie. Daraufhin hatte der Bauherr das Satteldachhaus um neunzig Grad gedreht und eine Schattenwurfstudie beigelegt, die eine klare Verbesserung aufzeigt. Alles schien bestens. Doch dann kam eine Diskussion in Gang, die grundsätzlicher Natur war.

Elisabeth Kappes von der Bürgergemeinschaft Odelzhausen kritisierte den Verstoß gegen den gültigen Bebauungsplan: "Da sind doch diejenigen im Nachteil, die sich damals brav an den Plan gehalten haben! Die kommen sich doch veralbert vor!"

Bruni Kiemer von den Freien Wählern störte sich indes an der Dachform des zweiten Gebäudes: "Ein Toskanahaus direkt bei der Kirche, das geht meiner Meinung nach gar nicht." Tatsächlich sieht der alte Bebauungsplan Dachneigungen zwischen 42 Grad und 48 Grad vor - Toskanadächer sind deutlich flacher. Hier hatte der Architekt eine 20 Grad-Neigung vorgesehen. Bruni Kiemer erntete mit ihrem Einwand Zustimmung unter den Kolleginnen und Kollegen. Bürgermeister Markus Trinkl wollte sich darauf jedoch nicht einlassen, da ausschließlich der Schattenwurf des nördlichen Hauses zur Diskussion stand.

Auf Kappes Argument ging der Bürgermeister jedoch ein: "In der heutigen Zeit sind zwei Vollgeschosse nicht zu viel." Lorenz Bradl (CSU) stimmte dem Rathauschef zu und ergänzte: "Entscheidend ist für mich, dass der Nachbar damit kein Problem hat." Roderich Zauscher (BGO) wollte wissen: "Worin soll der Nachteil bestehen?" Michael Kiemer (CSU) griff Trinkls Argument auf: "Vor zwölf Jahren war eine ganz andere Zeit als heute. Vom Siedlungsdruck war damals noch nichts zu spüren."

Der Gesetzgeber bestätigt im Grunde den Gedanken indirekt, in dem er im Paragraphen 42 des Baugesetzbuches eine "Sieben-Jahre-Klausel" eingebaut hat. Dort werden Entschädigungsregelungen bei Nutzungsänderungen formuliert, bei denen eine Frist von sieben Jahren eine entscheidende Rolle spielt. Manche Bauamtspraktiker haben daraus die Lehre gezogen, dass Nutzungsänderungen von Bebauungsplänen jenseits dieser Frist relativ unproblematisch sind.

Trotz aller Bedenken und der Abweichungen vom Bebauungsplan stimmte die Mehrheit des Gemeinderats schlussendlich der Bebauungsplanänderung zu. Nur Elisabeth Kappes, Bruni Kiemer und Johanna Winkler (FW) lehnten sie ab.

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Quelle:
SZ vom 17.02.2020
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