Süddeutsche Zeitung

Dachauer Stadtrat:Neue Runde im Streit um Pellheimer Windrad

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Die Überparteiliche Bürgergemeinschaft (ÜB) Dachau fordert ein Gutachten zu den Folgen der geplanten Anlage.

Im Streit um das geplante Windrad der Stadtwerke im Dachauer Ortsteil Pellheim versucht es die ÜB nun mit einem Antrag zur Güte. Ein Gutachter soll die möglichen Auswirkungen der Anlage auf die Bewohner der nächsten Umgebung untersuchen. Gemeint sind damit die Bewohner des Kreitmair-Hofs in Viehhausen - er liegt 800 Meter vom ausgewählten Standort entfernt. Zu allen anderen Bebauungen beträgt der Abstand mindestens 1,1 Kilometer. Der Gutachter soll laut Antrag besonders auf "wahrnehmbare Frequenzen im Bereich von Infraschall und Hörschall eingehen". Die ÜB-Fraktion möchte damit einen Beitrag dazu leisten, "die zum Teil emotional geführte Diskussion um den Bau eines Windrads am Sigmertshauser Holz wieder zu versachlichen".

Der gegen nur drei Stimmen Ende Februar im Werkausschuss gefasste Beschluss, Voruntersuchungen über die Eignung des Standorts in Angriff zu nehmen, hatte auf der Bürgerversammlung in Pellheim heftigen Protest ausgelöst. In einem Bürgerantrag lehnten die Teilnehmer der Versammlung das Vorhaben ab. Die CSU wirft nun Oberbürgermeister Florian Hartmann (SPD) vor, die Bürger zu spät informiert zu haben. SPD und Grüne hatten der CSU vorgeworfen, die Belange einer Minderheit zu verteidigen. Die Stadtwerke selbst sehen in dem Standort den einzigen noch verbliebenen im gesamten Landkreis, um hier in der Gegend grünen Strom zu generieren.

Fraglich ist, ob der ÜB-Antrag den ohnehin vorgesehenen Untersuchungen etwas hinzufügen kann. Es gehört zum üblichen Verfahrensablauf, dass nun eingehend Auswirkungen auf Menschen, Tiere und die weitere Umwelt geprüft werden, ob beispielsweise Vögel oder Fledermäuse gestört werden. Dazu gehört auch ein detailliertes Schallgutachten. Dabei wird das Geräusch des Windrads simuliert und von verschiedenen Abständen gemessen - natürlich auch in Viehhausen. So erklärte es Gerald Nübel von den Stadtwerken der SZ. Die rechtliche Grenze des Zumutbaren liegt bei 50 Dezibel in der Nacht. Nübel geht davon aus, dass dieser Wert unterschritten werden könnte.

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Quelle:
SZ vom 28.03.2017 / vgr
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