Verwaltungsgerichtshof München:Konflikt um Windrad in Pellheim beigelegt

Verwaltungsgerichtshof München: Das Windrad in Pellheim hat die Ziegelei Hörl und Hartmann 2016 errichtet.

Das Windrad in Pellheim hat die Ziegelei Hörl und Hartmann 2016 errichtet.

(Foto: Toni Heigl)

Das Landratsamt Dachau und die Firma Hörl und Hartmann, die zur Energiegewinnung für ihre Ziegelei eine Windkraftanlage betreibt, verständigen sich zum Schutz von Fledermäusen vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.

Von Andreas Salch, München/Dachau

Erneuerbare Energie und Artenschutz: Beim Betrieb von Windrädern bieten diese Themen reichlich Konfliktstoff. So auch in Pellheim, wo die Ziegelei Hörl und Hartmann 2016 für rund 6, 5 Millionen Euro ein Windrad in der Nähe ihres Firmengeländes errichtet hat. Vom Boden bis zur Spitze eines Rotorblatts misst die Anlage 175 Meter. Sie erzeugt im Jahr etwa 7,5 Millionen Kilowattstunden Strom, vorwiegend für die Ziegelei. Bei weniger Bedarf gibt die Anlage aber auch Strom an das öffentliche Netz ab. Eigentlich könnte die Windkraftanalage noch mehr Strom erzeugen. Nämlich zwei bis drei Millionen Kilowattstunden jährlich. Doch unter anderem nachts dürfen sich die Rotoren der Anlage in Pellheim nicht drehen. Der Grund sind Fledermäuse, wie der Große Abendsegler, die Rauhaut- und die Zwergfledermaus.

Gegen die vom Landratsamt Dachau verfügten Einschränkungen beim Betrieb ihrer Windkraftanlage hat die Ziegelei an diesem Donnerstag vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München geklagt. Ziel der Klage war es, dass das Landratsamt Dachau sämtliche Bestimmungen ihres Bescheids, in dem sie die Einschränkungen festlegt, aufhebt. Für die Ziegelei Hörl und Hartmann sei der Strom, der mit der eigenen Windkraftanlage erzeugt werde, angesichts rasant steigender Energiepreise in der gegenwärtigen Situation von "existentieller Bedeutung", sagte Geschäftsführer Matthias Hörl am Rande der Verhandlung vor dem 22. Senat am VGH. "Wir wollen die Energiewende schaffen, aber Windräder werden abgeschaltet", so Hörl weiter.

Derzeit muss das Windrad der Ziegelei in der Zeit von 1. April bis 31. Oktober jeden Jahres von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang sowie bei bestimmten meteorlogischen Bedingungen abgeschaltet werden. Grund hierfür sind die Aktivitäten von Fledermäusen. Die Erkenntnisse für deren Verhalten beruhen auf einem sogenannten Gondelmonitoring, das die Firma Hörl und Hartmann durchführen musste. Für das Gondelmonitoring wurde nach Fertigstellung des Windrads in der Gondel - beziehungsweise dem Maschinenraum am oberen Ende des Turms - ein Mikrofon installiert. Dieses zeichnete die Schreie auf, die Fledermäuse zur Orientierung abgeben. Für den Menschen sind diese bekanntlich nicht hörbar, da sie im Ultraschallbereich liegen. Allerdings, so die Firma Hörl und Hartmann seien bei dem Gondelmonitoring auch Ultraschallsignale von Fledermausarten aufgefangen worden, für die von den Rotoren gar keine Gefahr ausgehe, so etwa für die Zwergfledermaus.

Im Umfeld der Anlage in Pellheim ist noch nie eine getötete Fledermaus gefunden worden

Denn die fliege gar nicht so hoch, meint Diplomingenieur Günter Beermann, der die Firma Hörl und Hartmann in dem Verfahren beriet. Auf Grundlage der ausgewerteten Daten, wurde in die Windkraftanlage anschließend ein Algorithmus einprogrammiert, der diese nachts sowie bei Niederschlag, bestimmten Temperaturen und Windgeschwindigkeiten abschaltet. Außerdem machte das Landratsamt der Ziegelei es zur Auflage, dass durch die Rotoren nicht mehr als zwei Tiere im Jahr getötet werden dürfen. Diplomingenieur Günter Beermann, dessen Planungsbüro unter anderem an der Errichtung das ersten Windrads an der A 9 bei Fröttmaning mitgewirkt hat, sagte, dass im Umfeld der Anlage in Pellheim noch nie eine getötete Fledermaus oder ein getöteter Vogel gefunden worden seien.

Nach einer längeren Beratung beider Parteien kam es zu einer Verständigung zwischen dem Landratsamt Dachau sowie der Firma Hörl und Hartmann und deren Vertreter, Rechtsanwalt Steffen Kautz. Der Abschaltalgorithmus soll auf Grundlage der Daten einer neueren Version eines Monitoringsystems programmiert werden. Dieses soll unter anderem besser zwischen den tatsächlich herrschenden meteorologischen Bedingungen unterscheiden können. Aufgrund der erzielten Verständigung nahm die Firma Hörl und Hartmann ihre Klage zurück. Auf Beschluss des Gerichts wurde das Verfahren daraufhin eingestellt.

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