Süddeutsche Zeitung

Landgericht München:Ein Prozess um die Würde der NS-Opfer

Der Videoblogger Nikolai Nerling will in der KZ-Gedenkstätte einen Film gegen den "Schuldkult" drehen. In der Berufungsverhandlung wird der Fall, der Dachau erschüttert hat, neu aufgerollt.

Von Thomas Radlmaier, München/Dachau

Schüler und eine Referentin der KZ-Gedenkstätte Dachau haben den rechtsextremen Videoblogger Nikolai Nerling, 40, mit ihren Zeugenaussagen vor dem Landgericht München II erneut schwer belastet. Nerling, der sich als der "Volkslehrer" in der rechtsradikalen Szene in Deutschland einen Namen gemacht hat, und dessen Kameramann mussten sich am Donnerstag in einer Berufungsverhandlung wegen Volksverhetzung verantworten. Das Amtsgericht Dachau sprach Nerling im Dezember vergangenen Jahres schuldig, bei einem Besuch der KZ-Gedenkstätte Dachau im Februar 2019 gegenüber Neuntklässlern des Gymnasiums Kirchseeon und einer Referentin den Holocaust geleugnet zu haben. Nerling und sein Kameramann mussten empfindliche Geldstrafen hinnehmen. Gegen das Urteil waren sie mit rechtlichen Schritten vorgegangen.

In der Berufungsverhandlung, die am Donnerstag in München begann und an diesem Freitag fortgesetzt wird, wiederholten die Zeugen des Vorfalls zum großen Teil das, was sie bereits in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Dachau vor einem Jahr ausgesagt hatten.

Nerling und sein Kameramann waren im Februar 2019 nach Dachau gekommen, um gegen den "Schuldkult" zu filmen. Dabei erkannte ihn eine Referentin der Gedenkstätte, die gerade eine Schulklasse über das Gelände führen wollte. Sie hatte ihn zuvor auf einer rechtsextremen Demo in Bielefeld beobachtet, über die sie als Journalistin berichtete. Anschließend alarmierte sie die Verwaltung der Einrichtung und musste währenddessen die Schülergruppe kurz alleine lassen. Wie nun mehrere Schüler vor Gericht erneut berichteten, soll einer der beiden Angeklagten das Tor des ehemaligen Konzentrationslagers mit der zynischen Aufschrift "Arbeit macht frei" zugemacht und den Schülern dahinter zugerufen, dass sie jetzt eingesperrt seien. Eine Respektlosigkeit und Verhöhnung nicht nur der mehr als 41 500 Menschen, welche die Nazis in dem KZ Dachau umbrachten, sondern auch aller anderen Opfer des Nationalsozialismus.

Mehrere Schüler berichteten erneut, Nerling habe zu ihnen gesagt, sie sollten nicht alles glauben, was ihnen in der KZ-Gedenkstätte erzählt werde. Eine 16-Jährige sagte, Nerling habe zu ihnen gesagt: "Wir sollen uns hier nicht manipulieren lassen, weil das meiste ist eh Quatsch, was hier passiert ist." Zwar hat Nerling laut den Schülern niemals die Worte "Holocaust" oder "Schoah" verwendet. Doch mehrere Jugendliche gaben an, sie hätten die Aussagen so interpretiert, als beziehe sich Nerling darin auf die Verbrechen des Nationalsozialismus und besonders in den Konzentrationslagern. Als die Referentin bei dem Vorfall im Februar 2019 wieder zur Gruppe zurückkam, geriet auch sie noch einmal mit Nerling aneinander. Er habe sie gefragt, ob sie eine Jüdin sei, sagte sie erneut vor Gericht. Das habe sie verneint und ihm erzählt, dass ihr Großvater im KZ inhaftiert war, weil er Kommunist war. Er habe überlebt. Daraufhin habe Nerling gesagt: "War wohl nicht so schlimm gewesen." Diese Aussage bestätigten mehrere Schüler.

Es ist die klassische Methode von Nikolai Nerling und anderen rechtsextremen Videobloggern: In der Öffentlichkeit robben sie sich an den Grenzen des Sagbaren entlang. Sie machen Anspielungen, nennen Stichworte, stellen suggestive Fragen oder geben Leugnern der Schoah eine Bühne. Sie selbst leugnen den Holocaust nicht explizit, weil dies strafbar wäre. Doch ihr Publikum weiß, was gemeint ist. Im Kern geht es nun vor Gericht darum, ob Nerlings Verschleierungsaussagen rechtlich als Volksverhetzung und damit Holocaustleugnung zu werten sind, auch wenn dieser Worte wie "Holocaust" oder "Schoah" nicht explizit sagt.

Richter Lukas Neubeck sprach Nerling in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Dachau schuldig, den Holocaust geleugnet zu haben. Zwar habe Nerling das Wort "Holocaust" nicht erwähnt, "so schlau ist er", sagte Richter Neubeck damals in der Urteilsbegründung. Gleichwohl würden seine Aussagen in der Gesamtschau darauf abzielen, "den Völkermord nicht nur zu verharmlosen, sondern auch zu leugnen".

Am ersten Tag der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht München machten Nerling und sein Kameramann keine konkreten Angaben. An diesem Freitag wird der Prozess fortgesetzt. Es sind weitere Zeugen geladen. Mit einem Urteil darf gerechnet werden.

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SZ vom 27.11.2020/kafe/van
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