Dachau:"Volkslehrer" scheitert mit Verfassungsbeschwerde

Dachau: Dezember 2019: Nikolai Nerling vor Beginn des Prozesses im Amtsgericht Dachau.

Dezember 2019: Nikolai Nerling vor Beginn des Prozesses im Amtsgericht Dachau.

(Foto: Sachelle Babbar/imago)

Das Bundesverfassungsgericht schmettert eine Beschwerde des rechtsradikalen Videobloggers Nikolai Nerling ab. Damit endet eine gerichtliche Auseinandersetzung, die vor drei Jahren in Dachau begann - und richtungsweisend für künftige Volksverhetzungs-Prozesse sein könnte.

Von Thomas Radlmaier, Dachau

Es ist eine endgültige Niederlage für Nikolai Nerling: Der rechtsradikale Videoblogger ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung wegen Volksverhetzung gescheitert. Diese hatte der sogenannte "Volkslehrer" beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, nachdem ihn drei gerichtliche Instanzen in den vergangenen Jahren schuldig gesprochen hatten, den Holocaust in der KZ-Gedenkstätte Dachau mindestens verharmlost zu haben.

Karlsruhe schmetterte Nerlings Beschwerde nun ab. "Die Verfassungsbeschwerde wurde mit Beschluss vom 17. Dezember 2021 nicht zur Entscheidung angenommen", teilte ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts auf SZ-Anfrage mit. "Von einer Begründung der Entscheidung wurde abgesehen." Damit endet eine jahrelange gerichtliche Auseinandersetzung, die im Februar 2019 in Dachau ihren Anfang nahm.

Schüler tragen zur Verurteilung des "Volkslehrers" bei

Damals besuchte Nerling die KZ-Gedenkstätte Dachau, um dort einen Propagandafilm gegen einen vermeintlichen "Schuldkult" zu drehen. Die Referentin Eva Gruberová führte gleichzeitig Schüler des Gymnasiums Kirchseeon im Rahmen eines Seminars durch das ehemalige Konzentrationslager, wo zwischen 1933 und 1945 mehr als 41 500 Häftlinge starben. Die Journalistin erkannte Nerling, sie hatte ihn wenige Wochen zuvor bei einer rechtsextremen Demo in Bielefeld gesehen, die sie damals für eine Buchrecherche beobachtet hatte - Nerling ist ein Stichwortgeber der deutschsprachigen rechtsradikalen Szene.

Gruberová stellte ihn bei seinem Auftritt in Dachau zur Rede und alarmierte die Verwaltung der Gedenkstätte, um Nerling des Geländes zu verweisen. Währenddessen ging Nerling auf die Gymnasiasten zu und sagte ihnen sinngemäß, sie sollten nicht alles glauben, was ihnen in der Gedenkstätte erzählt werde. Die Schüler widersprachen dem selbsternannten "Volkslehrer". Sie enttarnten seine Verschleierungsaussagen als das, was sie sind: Holocaust-Verharmlosung und der ewiggestrige Antisemitismus in einer modernen Verpackung.

Die Strategie der Verschleierung

Nach dem Vorfall kam es zu Prozessen vor dem Amtsgericht Dachau und Landgericht München. Darin sagten Gruberová und die Schüler gegen Nerling aus. Sie belasteten ihn schwer. Mit ihren Aussagen trugen sie maßgeblich dazu bei, dass Nerling in beiden Prozessen wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. Die Verhandlungen kreisten um die Frage, ob Nerlings Suggestivaussagen rechtlich als Volksverhetzung und damit als Holocaustleugnung zu werten sind, auch wenn er Worte wie "Holocaust" oder "Shoah" nicht explizit erwähnte.

Sowohl das Amtsgericht Dachau als auch das Landgericht München hatten diese Frage bejaht. Auch das Bayerische Oberste Landesgericht, die Revisionsinstanz, bestätigte die Urteile im vergangenen Jahr, wenngleich es Nerlings Aussagen als Verharmlosung des Holocausts und nicht mehr als Leugnung wertete. Rechtlich gesehen macht dies keinen Unterschied. Nun ist Nerling auch mit seiner Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gescheitert.

Das gesamte Verfahren könnte richtungsweisend sein für künftige Volksverhetzungs-Prozesse. Es ist die klassische Methode von Nikolai Nerling und anderen Rechtsextremen, sich in der Öffentlichkeit an den Grenzen des Sagbaren entlang zu robben. Sie machen Anspielungen, nennen Stichworte, stellen suggestive Fragen oder geben Leugnern der Shoah in Videos eine Bühne. Sie selbst leugnen den Holocaust nicht explizit, weil dies strafbar wäre. Doch ihr Publikum weiß genau, was gemeint ist. Das Verfahren gegen Nerling hat nun gezeigt, dass sich Rechtsextremisten nicht mehr sicher sein können, mit dieser Strategie der Verschleierung durchzukommen.

Im Dezember vergangenen Jahres ehrte die Stadt Dachau Eva Gruberová und die Schüler für ihr Einschreiten gegen Nerling mit dem Dachau-Preis für Zivilcourage.

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