Nach Verurteilung in Dachau:"Volkslehrer" erneut vor Gericht

Nach Verurteilung in Dachau: Nikolai Nerling wird vorgeworfen, bei einem Besuch der KZ-Gedenstätte Dachau den Holocaust geleugnet zu haben.

Nikolai Nerling wird vorgeworfen, bei einem Besuch der KZ-Gedenstätte Dachau den Holocaust geleugnet zu haben.

(Foto: Toni Heigl)

Der rechtsextreme Videoblogger Nikolai Nerling ist vor einem Jahr wegen Holocaust-Leugnung in der KZ-Gedenkstätte vom Amtsgericht Dachau zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Dagegen hat er Berufung eingelegt, nun findet die Verhandlung in München statt.

Von Thomas Radlmaier, Dachau/München

Das Video dauert eine Viertelstunde. Nikolai Nerling und Ursula Haverbeck sitzen auf einem Sofa. Er, ein rechtsextremer Youtuber, interviewt sie, eine notorische Leugnerin der Schoah und Symbolfigur der rechten Szene. Nerling, der sich selbst der "Volkslehrer" nennt, hat das Video im Frühjahr 2018 auf seinem Youtube-Kanal veröffentlicht. Inzwischen ist es nicht mehr abrufbar. In dem Gespräch behauptet die damals 89-jährige Haverbeck, dass im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau "vielleicht 356 000" Menschen vergast worden seien. Tatsächlich ermordeten die Nazis allein in Auschwitz-Birkenau mindestens 1,1 Millionen Menschen. Die meisten von ihnen waren Juden. Doch Haverbeck interessiert das nicht. Sie führt im Interview weiter aus: "Also können wir jetzt auch sagen: Den Holocaust hat es nicht gegeben." Nerling sitzt daneben, hört zu, widerspricht nicht. Vielmehr nennt er seine Gesprächspartnerin die "Grande Dame der Freiheitsbewegung und Wahrheitsbewegung".

Es ist die klassische Methode von Nikolai Nerling und anderen rechtsextremen Videobloggern: In der Öffentlichkeit robben sie sich an den Grenzen des Sagbaren entlang. Sie machen Anspielungen, nennen Stichworte, stellen suggestive Fragen oder geben Leugnern der Schoah eine Bühne. Sie selbst leugnen den Holocaust nicht explizit, weil dies strafbar wäre. Doch ihr Publikum weiß, was gemeint ist.

Nun müssen sich Nikolai Nerling, 40, und sein Kameramann wegen Volksverhetzung vor dem Landgericht München verantworten. Es ist ein Berufungsverfahren, das für Donnerstag und Freitag angesetzt ist. Es könnte eine richtungsweisende Verhandlung auch für spätere Prozesse werden. Im Kern geht es darum, ob Nerlings Verschleierungsaussagen rechtlich als Volksverhetzung und damit Holocaustleugnung zu werten sind, auch wenn dieser Worte wie "Holocaust" oder "Schoah" nicht explizit sagt.

Nerling ist rechtlich gegen ein Urteil des Amtsgerichts Dachau vorgegangen. Dieses sprach ihn im Dezember 2019 schuldig, bei einem Besuch der KZ-Gedenkstätte Dachau den Holocaust geleugnet zu haben. Er und sein Kameramann waren im Februar 2019 nach Dachau gekommen, um gegen den "Schuldkult" zu filmen. Dabei erkannte ihn eine Referentin der Gedenkstätte, die gerade eine Schulklasse über das Gelände führen wollte. Die Referentin untersagte ihm, auf dem Gelände zu drehen. Anschließend alarmierte sie die Verwaltung der Einrichtung. Währenddessen schlug Nerling das Tor des ehemaligen Konzentrationslagers mit der zynischen Aufschrift "Arbeit macht frei" zu und rief den Schülern dahinter zu, dass sie jetzt eingesperrt seien. Eine Respektlosigkeit und Verhöhnung nicht nur der mehr als 41 500 Menschen, welche die Nazis in dem KZ umbrachten, sondern auch aller anderen Opfer des Nationalsozialismus.

"Das Urteil ist das richtige Signal gerade aus Dachau, der Stadt, die sich als Lernort versteht"

In der Verhandlung vor dem Amtsgericht räumte Nerling ein, das Tor zugeschlagen zu haben und nannte die Aktion einen "pietätlosen Scherz". Vor Gericht belasteten mehrere Schüler den rechtsextremen Aktivisten. Sie berichteten, Nerling habe zu ihnen gesagt, sie sollten nicht alles glauben, was ihnen hier erzählt werde. Eine Schülerin erklärte, Nerling habe gesagt: "Es war alles nicht so schlimm, wie es dargestellt wurde." Nerling und sein Kameramann kommentierten die Vorwürfe damals nicht konkret.

Richter Lukas Neubeck verurteilte Nerling wegen Volksverhetzung und Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe in Höhe von 10 800 Euro. Auch sein Kameramann bekam eine Geldstrafe von 3000 Euro. Zwar habe Nerling das Wort "Holocaust" nicht erwähnt, "so schlau ist er", sagte Richter Neubeck damals in der Urteilsbegründung. Gleichwohl würden seine Aussagen in der Gesamtschau darauf abzielen, den Völkermord nicht nur zu verharmlosen, sondern auch zu leugnen". Es ist ein für viele Dachauer bedeutendes Urteil. Andrea Heller vom Förderverein für Internationale Jugendbegegnung und Gedenkstättenarbeit sagte nach der Verhandlung: "Das Urteil ist das richtige Signal gerade aus Dachau, der Stadt, die sich als Lernort versteht." Die KZ-Gedenkstätte sah sich dadurch bestätigt, "weiterhin deutlich Haltung gegen rechtsradikales Gedankengut zu zeigen".

Nun muss das Landgericht II München den Fall bewerten. Es wird spannend, ob es das Urteil des Dachauer Amtsgerichtes bestätigt und damit der Auffassung von Richter Neubeck folgt.

Eine Holocaust-Leugnerin, die von Nerling interviewt worden ist, steht in Berlin vor Gericht

Nikolai Nerling hat unterdessen mit den Corona-Demos eine neue Bühne gefunden. Im Sommer beteiligte er sich in Berlin beim sogenannten "Sturm auf den Reichstag". Eine Gruppe von Demonstranten, darunter Rechtsextreme wie Nerling, verschafften sich Zugang zur Treppe, die in den Reichstag führt. Sie wurden von drei Polizisten aufgehalten. Auf den Demos der vergangenen Wochen gab sich Nerling als Journalist aus, um seine Hetzvideos zu drehen. Am Wochenende in Leipzig gab ihm sogar ein Pressesprecher der Polizei Leipzig Auskunft. In einem Video, welches das ZDF-Magazin Frontal 21 auf Twitter veröffentlichte, ist zu sehen, wie Nerling ohne Maske, dafür ausgestattet mit Mikrofon und Kamera, mit dem Polizisten spricht. Frontal 21 sprach von einem Interview, die Darstellung deckt sich auch mit anderen Videos von der Szene. Später twitterte die Polizei Sachsen jedoch, der Polizeisprecher habe dem sogenannten "Volkslehrer" in Leipzig kein Interview gegeben. "Der Polizeisprecher entgegnete diesem, dass er keine O-Töne geben werde und stellte klar, dass das Schutzkonzept für Medienvertreter gilt", so die Polizei. Auf der Corona-Demo in Berlin wurde Nerling von Polizisten zunächst abgeführt, konnte aber später weiterdrehen.

Derzeit läuft in Berlin ein Prozess gegen die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck. Die Staatsanwaltschaft wirft der 92-Jährigen vor, im März 2018 veröffentlichten Interview mit Nerling den Holocaust geleugnet zu haben. Wie dpa berichtete, ermittelt die Staatsanwaltschaft gesondert auch gegen Nerling. Haverbeck wies beim Prozessauftakt alle Vorwürfe zurück. Auch Nerling war an diesem Tag im Gerichtsgebäude. Er wollte ein neues Video drehen. Wie Spiegel Online berichtete, habe eine Gerichtssprecherin Nerlings Drehgenehmigung und Presseausweis verlangt. Dieser sei ihr aber dubios erschienen. Nerling habe daraufhin lautstark protestiert. Justizbeamte hätten ihn im weiteren Verlauf aus dem Gebäude getragen. Am 4. Dezember soll Nerling als Zeuge auftreten.

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