Dachauer Volksfest:Regierung rechtfertigt Losverkauf-Verbot

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Leerer Laden: Der Glückshafen wird wie die anderen Buden auf der Thoma-Wiese gerade noch aufgebaut. Acht Volksfesttage lang betreibt ihn die Stadt, an den letzten beiden Tagen übernimmt ihn das Bayerische Rote Kreuz. (Foto: Niels P. Jørgensen)

Der Glückshafen erzielt zu hohe Erlöse. Die Teilnahme bleibt Kindern deshalb verboten.

Von Viktoria Großmann, Dachau/München

Es bleibt dabei: Kinder dürfen ihre Lose am Glückshafen auf dem Volksfest nicht mehr selbst kaufen, so lange ihn die Stadt Dachau zugunsten der gemeinnützigen Bürgerstiftung betreibt. Also acht Tage lang. Danach übernimmt das Bayerische Rote Kreuz. Für dieses gelten andere Regeln. Wie die Regierung von Oberbayern auf Nachfrage nun ausführt, liegt der Unterschied in der Bewertung der im Prinzip zu völlig gleichen Bedingungen betriebenen Losbude im Umsatz. In beiden Fällen werden die Lose für einen guten Zweck verkauft. Doch im Falle der Bürgerspitalstiftung ist es rechtlich gesehen offenbar zuviel des Guten.

Die Dachauer Lotterie unterliege den Jugendschutzbestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags, führt Sprecherin Verena Gros aus. Und zwar deshalb, weil die Verkaufssumme der Lose bei mehr als 40 000 Euro liegt. Die Stadt verkauft in acht Tagen etwa 160 000 Lose im Wert von 80 000 Euro. Das Rote Kreuz verkauft verständlicherweise in zwei Tagen deutlich weniger und bleibt unter der Grenze von 40 000 Euro. Bei so einer sogenannten kleinen Lotterie seien Ausnahmen vom strengen Jugendschutz möglich, erklärt Sprecherin Gros. "Wie auch der Stadt Dachau bekannt ist, gelten die entsprechenden Jugendschutzbestimmungen im Glücksspielstaatsvertrag bereits seit 2008 in ganz Deutschland gleichermaßen."

Glückshafen
:Warum Kinder auf dem Dachauer Volksfest keine Lose mehr kaufen dürfen

Entscheidend für das Verbot der Bezirksregierung ist die Höhe der Einnahmen - in Dachau liegen sie über einer Grenze. "Wir werden rechtlich behandelt wie ein Spielcasino", sagt der Oberbürgermeister.

Von Viktoria Großmann

Aufgefallen als jugendschutzgefährdend ist der Glückshafen erst in diesem Jahr. Die Stadt muss jedes Jahr die Genehmigung neu beantragen, bisher wurde das Verbot des Loseverkaufs an Unter-18-Jährige nie erwähnt. "Frau Regierungspräsidentin Els hat Herrn Oberbürgermeister Hartmann die rechtlichen Hintergründe erläutert und dabei ausdrücklich auf die Voraussetzungen für die Ausnahme hingewiesen", schreibt Gros. Dazu müsste die Stadt den Betrieb des Glückshafens einschränken und das schließt Hartmann aus. Genauso, wie die seit 1894 bestehende Lotterie ganz zu streichen. In den vergangenen Jahren konnten etwa 30 000 Euro für soziale Zwecke eingenommen werden.

© SZ vom 07.08.2019 / vgr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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