Hebertshausen :17-Jähriger prallt mit Auto gegen Baum und stirbt

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Der 17-jährige Fahrer starb noch an der Unfallstelle.
Der 17-jährige Fahrer starb noch an der Unfallstelle. (Foto: Stefan Puchner/dpa)

Zwei junge Männer sind nachts im Auto unterwegs, dann verliert der Fahrer die Kontrolle. Nur der Beifahrer überlebt.

Ein 17-jähriger Autofahrer ist in der Nacht auf Samstag gegen 0.50 Uhr bei Ampermoching mit seinem Wagen gegen einen Baum geprallt und gestorben. Sein gleichaltriger Beifahrer wurde mit leichten Verletzungen ins Krankenhaus gebracht.

Wie die Polizei mitteilte, waren die Jugendlichen von Reipertshofen nach Ampermoching unterwegs. Kurz nach dem Ortseingang von Ampermoching verlor der Fahrer die Kontrolle über das Auto. Der Grund dafür ist noch unklar. Der Pkw sei von der Fahrbahn abgekommen und gegen einen Baum geprallt, so die Polizei. Woher das Unfallfahrzeug stammt, werde noch ermittelt.

Wie Kreisbrandinspektor Maximilian Reimoser berichtet, konnte sich der 17-jährige Beifahrer selbst mit leichten Verletzungen aus dem Fahrzeug befreien. Der schwer verletzte Fahrer dagegen sei eingeklemmt gewesen. Die Feuerwehr habe ihn mit hydraulischem Gerät befreien müssen. „Die Einsatzkräfte begannen umgehend mit der Reanimation des jungen Mannes, bis er dem Rettungsdienst übergeben werden konnte“, so Reimoser. Doch der 17-Jährige starb noch an der Unfallstelle an seinen Verletzungen.

Da kurz nach dem Unfall zunächst unklar war, ob sich noch weitere Menschen im Unfallfahrzeug befunden hatten, suchten die Einsatzkräfte das Gebiet um die Unfallstelle mit einer Drohne ab. Die Ortsverbindungsstraße zwischen Purtlhof und Ampermoching war bis in den Morgen gegen 7.30 Uhr für den Verkehr gesperrt. Im Einsatz waren neben Polizei und Rettungsdienst waren circa 50 Ehrenamtliche aus den Feuerwehren Ampermoching, Hebertshausen, Röhrmoos sowie der Kreisbrandinspektion. Das Kriseninterventionsteam betreute die Angehörigen des 17-Jährigen. Auch für die beteiligten Einsatzkräfte gab es eine psychosoziale Notfallversorgung.

In einer früheren Fassung dieses Artikels sprach die Polizei noch davon, dass der Fahrer alkoholisiert und nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen sei. Das hat sie später teils revidiert.

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