Aufgrund der momentanen Witterungsverhältnisse weist die Stadtverwaltung Dachau auf die Räum- und Streupflicht sowie die Sicherung der Gehbahnen in der Winterzeit hin. Anlieger sind verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken in einem sicheren Zustand zu erhalten oder Sorge dafür zu tragen, dass diese Aufgabe jemand für ihn übernimmt. Bei Unfällen haftet der jeweilige Anlieger.
Dachau:Schneeräumen ist Pflicht
© SZ vom 09.12.2019 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Lesen Sie mehr zum Thema