Süddeutsche Zeitung

Landgericht München:Pkw-Halter verklagt Stadt Dachau wegen Poller-Anlage

Ein 22-jähriger Münchner demoliert das Auto seines Vaters an einem der Poller am Schlossberg. Die Anlage soll Autoposern die Zufahrt zum beliebten Szene-Treff erschweren.

Von Andreas Salch, Dachau

Meist ist es die Autoposer- und Tuningszene, die sich nachts auf dem Dachauer Schlossplatz trifft und das Stresslevel der Anwohner in die Höhe treibt. Manche wollen an dem beliebten Treff aber auch nur die Aussicht genießen, so wie ein 22-jähriger Münchner. Für ihn endete der Besuch des beliebten Treffs Anfang November vergangenen Jahres allerdings jäh.

Bei der Fahrt zurück in der Altstadt fuhr der Auszubildende mit dem Toyota Aygo seines Vaters über einen der beiden Poller, der gerade nach oben fuhr. Der Unterboden des Kleinwagens wurde erheblich beschädigt. Der Vater des 22-Jährigen reichte daraufhin über seinen Anwalt eine Zivilklage wegen einer sogenannten Verkehrssicherungspflichtverletzung gegen die Große Kreisstadt Dachau ein und verlangt Schadensersatz in Höhe von rund 4300 Euro für seinen ramponierten Pkw. In der Verhandlung vor der 11. Kammer am Landgericht München II erklärte der Anwalt des Klägers am Dienstag unter anderem, die Kreisstadt habe nicht alles getan, um einen Unfall zu verhindern, wie er dem Sohn seines Mandanten passiert sei.

Er habe gedacht, die Poller würden nur bei einem "Terroranschlag" nach oben fahren

Die Stadt ließ die Poller auf Höhe der Hexengasse errichten, um Autoposern die Zufahrt zum Schlossplatz zu erschweren. Die Poller sind täglich zwischen 23 und 5 Uhr hochgefahren; nur wer einen Schlüssel hat, kann noch von unten nach oben fahren. Doch die Poser tricksen die Poller aus. Wenn sich ein Fahrzeug von oben, also vom Schlossplatz den Pollern nähert, versinken diese automatisch im Boden. Die Raser nutzen das aus. Es reicht, wenn einer vor 23 Uhr mit seiner Karre auf den Schlossplatz fährt und dann nach 23 Uhr andere passieren lässt.

Der 22-jährige Münchner war am 3. November 2021 zwischen 21 Uhr und 21.30 Uhr mit seinem Bekannten und zwei Freundinnen zum Schlossplatz gefahren. Wie er bei seiner Vernehmung sagte, sei er das erste Mal an dem Treff gewesen. Er habe gehört, dass man von dort eine "schöne Aussicht" auf München habe. Als es jedoch begonnen habe, heftig zu regnen, habe man sich kurz vor Mitternacht auf den Weg zurück nach München gemacht.

Die Fahrt war jedoch schnell zu Ende. Als sich der Azubi mit dem Pkw seines Vaters auf Höhe der Hexengasse befand, ist seiner Darstellung zufolge "plötzlich" ein Poller nach oben gefahren. Zum Bremsen, so der 22-Jährige, habe er keine Zeit mehr gehabt und da es geregnet habe, sei das Auto ins Rutschen geraten. "Dann ist es passiert", berichtete der Azubi. Bei der Fahrt zum Schlossplatz habe er die Poller zwar gesehen, sich aber gedacht, dass diese nur bei einem "Terroranschlag" nach oben gefahren werden.

Der Unfall sei "nicht erklärbar", sagte ein Techniker vom Bauhof

Auf Nachfrage der Rechtsanwältin der Kreisstadt, Nicole Tassarek-Schröder, ob ihm auf der Fahrt hinauf zum Schloss nicht das Durchfahrtverbotsschild mit dem Zusatz 23 Uhr bis 5 Uhr aufgefallen sei, antwortete der 22-Jährige: "Ich dachte, man kann auch ohne Problem wieder runterfahren." Auch der Bekannte des Azubis, der bei der Rückfahrt auf dem Beifahrersitz saß, beteuerte vor Gericht, dass nur einer der beiden Poller wie "aus dem Nichts nach oben gekommen" sei. Zudem hätten die Lichter um den Poller herum nicht geleuchtet. Vielleicht, so der 24-Jährige, habe es an jenem Tag technische Probleme mit der Poller-Anlage gegeben.

Ein Elektrotechniker vom Bauhof der Kreisstadt indes sagte, für ihn sei der Unfall, so wie ihn der 22-Jährige schildere, "nicht erklärbar". Die Anfang August 2019 installierte Poller-Anlage werde jährlich "mindestens zweimal" gewartet. Die letzte Wartung vor dem Unfall des Azubis habe am 18. Oktober 2021 stattgefunden. Einen Tag nach dessen Crash habe er die Anlage mit Kollegen erneut kontrolliert, sagte der Elektrotechniker. Ergebnis: "Es hat alles einwandfrei funktioniert". Den Unfallhergang, wie ihn der Azubi darstelle, "kann ich mir nicht erklären", sagte der Zeuge. Zumal sich in der Poller-Anlage eine sogenannte "Sicherheitsschutzschleife" befinde. Das bedeutet: Wenn die Poller sich nach oben bewegen und ein Auto aus Richtung Schlossplatz kommt, werden sie binnen weniger Sekunden wieder nach unten gefahren. Dass tatsächlich nur einer der beiden Poller beschädigt wurde, erklärte der Elektrotechniker damit, dass der Azubi womöglich sehr weit rechts gefahren ist. Ein Unfall, wie der Anfang November 2021 sei an der Anlage noch nie passiert, fügte der Zeuge hinzu.

Ihr vorläufiges Fazit formulierte die Vorsitzende Richterin so: Die Anlage an der Schlossstraße werde regelmäßig gewartet - "mehr kann man nicht verlangen." Der Anwalt des Klägers indes befand unter anderem, dass keine Schilder auf die Poller-Anlage hinweisen und sich somit sehr wohl die Frage stelle, ob ausreichend Maßnahmen getroffen wurden, um Unfälle zu verhindern. Ein Entscheidung in der Sache wird das Landgericht München II am 22. November verkünden.

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