Michaela Landgraf, 41, ist seit knapp 16 Jahren selbständige Strafverteidigerin und Vorsitzende des Münchner Anwaltsvereins. Eine kostenlose Rechtsberatung für Jugendliche bietet der Anwaltverein viermal im Jahr in Kooperation mit der Stadt Dachau, dem Landkreis und durch das Engagement des Dachauer Jugendkreistags an. Der nächste Termin ist für Ende Oktober geplant. Im Gespräch mit der SZ erzählt die Vorsitzende, wie diese Rechtsberatung läuft.
SZ: Frau Landgraf, wie muss man sich das vorstellen, wenn Sie am Dachauer Skaterpark eine Rechtsberatung für Jugendliche anbieten?
Michaela Landgraf: Ich sitze da zwei Stunden lang auf einer Bierbank, schaue erst mal den Skatern zu – und dann kommt schon das erste Mädel mit einem Skateboard unterm Arm und fragt: „Sind Sie Anwältin?“ Ja, sage ich. „Ich hätte da mal eine Frage.“ Setz dich her, lass hören. So fängt es an. Man muss dahin gehen, wo die Kids sich wohlfühlen, auf die Skateranlage, ins Jugendzentrum, dann passiert etwas. Man fällt auf. Die fragen: Was machen die denn da? Und schwupp sitzt schon einer da und sagt grinsend: Boah, ich wollte schon immer mal mit einer Anwältin reden. Und dann geht es los.
Und was passiert dann?
Neulich war es wieder mal ein Querschnitt durch typische Beratungsthemen. Ein Mädchen wollte wissen, was sie tun kann, wenn sie in der Schule permanent gemobbt wird und das beim Lehrer nicht ankommt. Dann kam ein 18-Jähriger, der mir erzählte, dass er regelmäßig Cannabis konsumiere. Er erzählte, sein Freundeskreis sei etwas jünger, seine Freundin erst 16 – und er wollte wissen, ob er sich strafbar macht, wenn er ihr einen Joint weiterreicht. Ein anderer hatte sich vom Taschengeld einen E-Scooter gekauft, alles ordentlich versichert, und wurde trotzdem von der Polizei angehalten: Dem Roller fehlten zwei unabhängig voneinander eingebaute Bremssysteme. Und der vierte, 15 Jahre alt, hatte mit der Kreditkarte seiner Mutter heimlich einen PayPal-Account angelegt und wollte wissen, welche Probleme daraus für sie folgen können.
Wie funktioniert die Beratung konkret? Muss man sich anmelden?
Die Beratung ist offen und anonym. Ich frage nicht: Wie heißt du, wo wohnst du, wer sind die Beteiligten? Ich bin die Anwältin, die keine Fragen stellt, sondern der man Fragen stellen kann. Ich versuche zu erklären und dem Jugendlichen eine erste Einflugschneise zu geben, damit er einordnen kann, was passiert ist.
Was haben Sie dem 18-Jährigen mit dem Joint geraten?
Da liegt der Teufel im Detail, und da ist dann ChatGPT nicht immer eine verlässliche Quelle. Die Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige erfüllt erst ab 21 Jahren die verschärfte Qualifikation nach dem Konsumcannabisgesetz. Der 18-Jährige macht sich also „nur“ wegen des Grunddeliktes strafbar. Aber er hat trotzdem das Cannabisgesetz gegen sich, weil er keinen Joint weitergeben oder verkaufen darf ohne Lizenz. Ich bin allerdings nicht mit der juristischen Keule in das Gespräch mit ihm hineingegangen. Ich habe ihn eher in die Verantwortung genommen: Du bist 18, du liebst deine Freundin – ob du dir auf die Fahne schreiben willst, dass du sie dauerhaft in diesem Konsum gehalten hast, das ist die Frage, die ich mir an deiner Stelle stellen würde. Es ist keine Beratung, bei der ich dem Gegenüber eine Moralpredigt halten will, aber echter Rechtsrat beginnt da, wo man die Kids abholen kann. Und das Wichtige an unserer Arbeit ist, überhaupt erst mal mit den Jugendlichen ins Gespräch zu kommen und ihnen Perspektiven aufzuzeigen.
Sie haben selbst ChatGPT angesprochen. Verlassen sich Jugendliche stark auf Künstliche Intelligenz (KI) – und am Ende auf Fehlinformationen?
Die KI wirft nicht immer zu hundert Prozent richtige Antworten aus, aber auch nicht immer zu hundert Prozent falsche. Wenn man von der Materie eine Ahnung hat, versteht man meistens, was gemeint ist. Wenn nicht, kommt es zu Missverständnissen. Was mich aber wirklich besorgt: Kinder und Jugendliche nehmen die KI gerne als Gesprächspartner. Und das ist gefährlich, weil ein Sprachmodell natürlich gefallen will. Es wird nie einen moralischen Kompass vermitteln, sondern immer nach dem Mund reden. Je nachdem, was das Kind hineintippt, bekommt es am Ende das Ergebnis, das es hören möchte.
Wie groß ist das Thema Online-Bezahlmethoden in Ihrer Beratung?
Episch groß. Das fing ja schon an, als sich die Kids in den 2000er-Jahren Klingeltöne heruntergeladen haben – Crazy Frog und so – und dabei per SMS in Abofallen getappt sind. Seitdem ist das Thema ungebrochen aktuell. Was sich heute als noch krasseres Problem auftut: Die Eltern haben oft technisch null Ahnung, die Kids aber schon. Die Eltern kommen gar nicht auf die Idee, dass die Kindersicherung längst geknackt ist. Da sind bereits PayPal-Accounts angelegt, Kreditkarten hinterlegt, Abos eingegangen. Oder man hat als Minderjähriger gegen Urheberrechte verstoßen – man macht ein Reel von sich, nimmt den coolen Song einer Sängerin, und dann hagelt es Abmahnungen. Da gibt es auch ein riesiges juristisches Dunkelfeld, weil bestimmte gesellschaftliche Schichten juristische Auseinandersetzungen auf dem Prozessweg gar nicht bezahlen können und solche Geschichten dann in Mahnverfahren enden.
Gehört juristische Grundbildung Ihrer Meinung nach in den Lehrplan?
Absolut. An manchen Schulen sind die Jugendlichen bei juristischen und IT-Themen total fit, an anderen gar nicht. Das ist sehr ungleich verteilt, es gibt extreme Unterschiede im Bildungsniveau, auch zwischen Städten und dem ländlichen Raum. Wir bieten vom Anwaltverein auch Planspiele an Schulen an, wie neulich im Landkreis Erding. Wir wollen mit solchen Projekten gegen rechtsstaatsfeindliche und demokratiefeindliche Strömungen ein Zeichen setzen und zeigen: Der Rechtsstaat kann auch cool und nahbar sein.
Das Pilotprojekt zur juristischen Beratung läuft jetzt seit fünf Terminen. Welche Fälle sind Ihnen besonders in Erinnerung geblieben?
Was mich sehr bewegt, sind die Fälle, bei denen die Vermutung naheliegt – sicher weiß ich es nie –, dass im Elternhaus etwas nicht rund läuft. Dass der familiäre Rückhalt fehlt, das familiäre Vorbild, manchmal auch der moralische Kompass. Deswegen spült es diese Kinder in die Jugendzentren. Und was mich als Jugendstrafrechtlerin beschäftigt: Jugenddelinquenz ist einerseits normal. Es ist aber genauso normal, dass sich das wieder verwächst. Das legt sich. Was ich aus diesen Beratungsterminen mitnehme, ist, dass wir hier eine signifikante Anzahl an Kindern und Jugendlichen haben, die zu Hause keinen Rückhalt haben. Wenn wir sie wirklich abholen würden – flächendeckend, mit personellen Ressourcen –, dann könnte man Jugenddelinquenz vielleicht nicht komplett verhindern, aber man könnte viel abmildern.
An welche Art von Fällen denken Sie da?
An Radikalisierung. Was mir auffällt, ist dieser Rechtsruck – mir begegnet häufig so ein Starker-Mann-Prinzip schon bei ganz jungen Bürschchen. Wenn grundlegende Maximen wie Gleichstellung und die Errungenschaften unserer liberalen Gesellschaft im Elternhaus keinen Stellenwert haben, merkt man das. Und was mich gerade bei Mädchen beschäftigt: So viele hängen Träumereien nach, die nichts mit ihrer Realität zu tun haben. Oder sie nehmen Gewalt hin und haben wahnsinnige Scham, darüber zu sprechen.
Warum wurde Dachau für die Pilotphase ausgewählt?
Für den ehemaligen Direktor des Amtsgerichts Dachau, Aksel Kramer, war das schon früh ein Anliegen. Er sah eine Lücke beim Beratungsangebot für BürgerInnen mit geringem Einkommen, wie es in Kooperation mit dem Anwaltverein am Amtsgericht Dachau angeboten wird. Für Kinder und Jugendliche in Dachau wollte er die Möglichkeit einer niederschwelligen Rechtsberatung schaffen, gemeinsam mit der Stadt und dem Landkreis Dachau. Dazu kommt Jürgen Reum, der Streetworker der Stadt Dachau – er ist der Mörtel in der ganzen Sache. Fast 40 Berufsjahre hat er als Sozialpädagoge gearbeitet, er ist so engagiert, wie ich es noch nie erlebt habe. Und die Kids vertrauen ihm. Wenn der Jürgen sagt, das ist voll in Ordnung, geht da mal hin, dann kommen die Jugendlichen. Ohne ihn geht es nicht.


