Dachau:Räpples Jagdgewehr - ein Fall fürs Gericht

Der Dachauer Stadtrat Räpple verkaufte eine Waffe im Internet. Doch sie war funktionsuntüchtig. Nun steht er vor Gericht.

Wolfgang Eitler und Robert Stocker

Der Stadtrat und Kreisrat Bernhard Räpple (ÖDP) muss sich wegen des Verkaufs einer nicht funktionstüchtigen Jagdwaffe vor dem Amtsgericht in Dachau verantworten. Am Mittwoch, 20. Juli, kommt es zu einer öffentlichen Verhandlung, nachdem Räpple gegen den Strafbefehl von 60 Tagessätzen zu je 100 Euro Einspruch erhob. Sollte der Kommunalpolitiker verurteilt werden, läuft er Gefahr, seinen Jagdschein zu verlieren. Im Landratsamt, das Jagdscheine ausstellt, ist kein ähnlicher Fall unter Jägern bekannt.

Dachau: Der Dachauer Stadtrat Bernhard Räpple steht vor Gericht, weil er im Internet eine funktionsuntüchtige Waffe verkauft haben soll.

Der Dachauer Stadtrat Bernhard Räpple steht vor Gericht, weil er im Internet eine funktionsuntüchtige Waffe verkauft haben soll.

(Foto: dpa)

Aus der Sicht von Richter Lukas Neubeck, der den Fall am Mittwoch verhandeln wird, stellt sich der Sachverhalt der Anklage folgendermaßen dar: Im April 2009 verkaufte Räpple eine 80 Jahre alte Waffe über das Internet. Der Käufer stellte allerdings fest, dass dieses Gewehr nicht mehr funktionstüchtig war. Daraufhin forderte er Räpple auf, den Kaufvertrag rückgängig zu machen.

Der weigerte sich. In einem Zivilprozess im Frühjahr 2010 wurde ein Gutachter hinzugezogen. Er stellte fest, dass die Waffe im Lauf verrostet und deshalb extrem dünnwandig sei. Der Sachverständige schloss die Gefahr einer "Laufsprengung" nicht mehr aus, falls diese Waffe nochmals benutzt würde. Im Mai 2010 erkannte Räpple das Urteil des Zivilprozesses auf Rücknahme an.

Im Dezember 2010 allerdings wollte der Dachauer Arzt dieselbe Jagdwaffe wieder im Internet veräußern. Anscheinend ausdrücklich als funktionsfähig, wie Richter Neubeck sagte. Der ehemalige Käufer entdeckte Räpples Angebot und schaltete die Polizei ein.

Trotz des vorliegenden Gutachtens bezweifelt Verteidiger Matthias Noell, Spezialist für Jagdrecht in München, dass das Gewehr tatsächlich funktionsunfähig gewesen sei. "Es handelt sich um ein wahres Schmuckstück", sagte er auf Nachfrage. Noell betont ausdrücklich, dass sein Mandant das Gutachten "nie zur Kenntnis genommen hat". Er führt weiter aus: "Möglicherweise hat er es von seinem Rechtsanwalt, der damals den Rechtsstreit führte, erhalten und zugleich abgelegt." Außerdem habe der Angeklagte "diese Waffe geführt". Noell weiter: "Dr. Räpple hat noch im November 2010 diese Waffe als Jäger geführt und bei einem Übungsschießen aus dieser Waffe etwa 80 Schrotschüsse abgegeben. Passiert ist dabei nichts."

Im Landratsamt Dachau, das für die Erteilung von Jagdscheinen zuständig ist, ist offenbar kein vergleichbarer Fall bekannt. Irene Peter-Konwitschny, Leiterin der Abteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung, wollte nicht beurteilen, ob es im vorliegenden Fall zu einem Entzug des Jagdscheins kommen könnte: "Zu einem laufenden Verfahren kann ich keine Auskunft geben."

Pro Jahr müsse sich die Behörde mit fünf bis sieben Fällen befassen, bei denen es in aller Regel um den Entzug von Waffenbesitzkarten und nicht des Jagdscheins gehe. Wenn dem Landratsamt eine entsprechende gerichtliche Anordnung vorliegt, schreibt die Behörde den Waffenbesitzer an und lädt ihn zu einer Anhörung vor. Anschließend muss er nachweisen, dass er seine Waffen verkauft hat; ist dies nicht der Fall, muss er sie bei der Behörde abliefern.

Die Zuverlässigkeit für das Führen von Waffen wird bei Jägern im Rahmen der Jagdscheinerteilung geprüft. Dabei spielen insbesondere Vorstrafen eine Rolle. Die Gewehre und Flinten eines Jägers werden in der so genannten Langwaffenbesitzkarte registriert.

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