Prozess um Holocaustleugnung38-Jährige wegen Volksverhetzung verurteilt

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Vor dem Amtsgerficht Dachau muss sich die Frau aus dem Landkreis Dachau wegen ihrer Facebook-Posts verantworten.
Vor dem Amtsgerficht Dachau muss sich die Frau aus dem Landkreis Dachau wegen ihrer Facebook-Posts verantworten. Toni Heigl
  • Eine 38-jährige Frau aus dem Landkreis Dachau wird wegen Volksverhetzung zu 2500 Euro Geldstrafe verurteilt.
  • Sie hatte im März vergangenen Jahres über Facebook ein Video geteilt, in dem der Holocaust als Märchen bezeichnet wird.
  • Die Angeklagte zeigte sich vor Gericht teilnahmslos und gab an, das Video vielleicht nicht vollständig angeschaut zu haben.
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Eine Frau aus dem Landkreis Dachau verbreitet über Facebook ein Video weiter, in dem der Holocaust als Märchen bezeichnet wird. Vor Gericht wirkt sie teilnahmslos und erklärt, dass sie den Film vielleicht nicht bis zum Ende angeschaut hat. Doch damit kommt sie nicht durch.

Von Thomas Radlmaier, Dachau

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Um 17.20 Uhr an einem Donnerstag im März vergangenen Jahres teilt eine dreifache Mutter mit ihrem öffentlichen Facebook-Account ein Video, in dessen Titel es heißt, der Holocaust sei eine „gelungene historische Fiktion“. In den folgenden zwei bis drei Minuten kommt in dem Film ein angeblicher „Professor“ zu Wort. Der Völkermord an den europäischen Juden durch die Nationalsozialisten sei ein „Märchen“, sagt dieser. Und weiter: Jeder wisse, dass man mit Zyklon B nicht so viele Menschen umbringen könne.

Jetzt, fast ein Jahr später muss sich die Frau wegen Volksverhetzung vor dem Amtsgericht Dachau verantworten. Die 38-Jährige aus dem Landkreis Dachau wird beschuldigt, den Holocaust durch das Posten des Videos geleugnet zu haben. Die Angeklagte selbst will in der Verhandlung keine Angaben zum Sachverhalt machen. Es ist bereits der zweite Gerichtstermin, beim ersten war die 38-Jährige nicht zur Verhandlung erschienen. Jetzt haben sie Polizeibeamte von zu Hause abgeholt und zum Gerichtsgebäude gebracht. Zu Beginn will sie auch nicht im Saal Platz nehmen, erst als Richter Stefan Lorenz droht, die Wachtmeister zu holen, setzt sie sich an die Anklagebank. Fragen zu ihren Personalien beantwortet sie nur widerwillig.

Auskunftsfreudiger ist die Frau auf ihrem Facebookprofil, dem mehr als 2300 Nutzer folgen. Dort nennt sie sich „Digital Creator“ und repostet täglich Dutzende Bilder und Videos von anderen Accounts. Zu sehen sind hauptsächlich verschwörungsideologische Inhalte, darunter auch Beiträge aus der Reichsbürger-Szene.

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Das Video, in dem der Holocaust geleugnet wird und den die Angeklagte im März 2025 geteilt hat, schlug bei der Online-Meldestelle „REspect!“ auf – diese prüft Hasskommentare im Netz auf strafrechtliche Relevanz und leitet sie an das Bundeskriminalamt weiter, das wiederum die Landeskriminalämter informiert. So begann schließlich die Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck, sich mit dem Fall zu beschäftigen. Eine Polizistin stieß in der Folge noch auf ein zweites Video, das die Angeklagte am 7. Mai 2025 repostet hatte. In dem antisemitischen Beitrag wird behauptet, „das Ziel des Judentums“ sei es, die ganze Welt zu „versklaven“ oder zu „vernichten“.

Die Frau darf weder Waffen noch Munition besitzen

Die Inhaber der Facebook-Accounts, die beide Aufnahmen ursprünglich veröffentlicht hatten, konnte die Polizei nicht ausfindig machen. Die 38-Jährige aus dem Landkreis Dachau, welche die Videos geteilt hat, dagegen schon. Es kam zur Hausdurchsuchung, bei der Beamte das Handy der Frau beschlagnahmten. Dabei habe die Angeklagte Äußerungen von sich gegeben, welche auf eine Prägung durch die Reichsbürgerideologie schließen ließen, sagt eine an der Durchsuchung beteiligte Polizistin vor Gericht als Zeugin aus. Dazu passt, dass das Landratsamt der Frau den Besitz von Waffen und Munition untersagt hat, wie der Richter in der Verhandlung zu Protokoll gibt. Die Angeklagte selbst entgegnet: „Ich bin kein Reichsbürger.“

Die 38-Jährige äußert sich in der Verhandlung kaum zum Sachverhalt. Meistens sitzt sie ruhig da und wirkt so, als ginge sie diese Verhandlung überhaupt nichts an. Nur einmal sagt sie, dass sie sich die Videos „vielleicht“ nicht bis zum Ende angeschaut habe, bevor sie sie geteilt habe. „Ich will niemandem etwas Böses“, sagt sie noch. Doch ansonsten schweigt die verheiratete Frau, die nach eigenen Angaben als Minijobberin tätig und wegen Depressionen in psychologischer Behandlung ist.

Richter Stefan Lorenz verurteilt die Angeklagte zu einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro (125 Tagessätze). Durch das Weiterverbreiten der Videos habe sie nicht nur zum Hass gegen Juden aufgestachelt, sondern auch den Holocaust geleugnet. Vor allem das eine Video greife den „absurden Gedanken auf, dass der Holocaust nicht stattgefunden hat“. Dabei müsse man sich nur ein wenig mit der Geschichte befassen, um etwas über die Taten der Nationalsozialisten zu erfahren, sagt der Richter. „Es ist immer wieder erschreckend und nicht nachvollziehbar, dass es Menschen gibt, die das nicht wahrhaben wollen.“

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