Das Oberlandesgericht München (OLG) hat die Berufung zweier Klägers gegen Urteile des Landgerichts München II vom 21. April 2023 und 22. November 2022 zurückgewiesen. Auch lässt es keine mehr Revision zu. Damit ist es amtlich: Zwei Münchner, deren Autos durch herausragende Poller am Dachauer Schlossberg beschädigt worden sind, bleiben auf den dadurch verursachten Schäden sitzen. Die Große Kreisstadt Dachau, die die Poller installiert hat, muss nicht dafür aufkommen. In einem Fall wäre es um 4300 Euro gegangen, im anderen sogar um 11 000 Euro.
Der 1. Senat des OLG begründet das Urteil damit, dass die Stadt als Beklagte ihre Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt hat. Laut Beweisaufnahme wurde die Polleranlage demnach "fachmännisch installiert, regelmäßig kontrolliert und gewartet". Den Aussagen der beiden Kläger, wonach die Polleranlagen "ohne Vorwarnung" hochfuhren - sprich, ohne dass die ebenfalls installierte Ampel zuvor auf Rot gesprungen war - und so ihre Autos beschädigten, schenkt das Gericht keinen Glauben, zumal die Aussagen zum Tathergang in den zurückliegenden Verhandlungen teils widersprüchlich waren.
Vielmehr, so heißt es, müsse man etwa im Fall des 27-jährigen Klägers davon ausgehen, dass er entgegen seiner Behauptungen genau um 23 Uhr oder kurz danach - also jenem Zeitpunkt, ab dem die Durchfahrt aus Lärmschutzgründen durch die Poller verhindert wird - über die Poller gefahren sei und der Kläger "das blinkende Gelb- beziehungsweise Rotlicht", das vor einem Hochfahren der Poller warnt, schlicht "übersehen" habe.