Süddeutsche Zeitung

Dachau:Lieber zu Rechen und Besen greifen

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Landratsamt mahnt moderaten Umgang mit Laubbläsern an

Gerade jetzt zur Herbstzeit kommen Laubbläser und Laubsauger im privaten wie gewerblichen Bereich wieder vermehrt zum Einsatz. Mit diesen Geräten erspart man sich zwar viel Zeit und Mühe, dem steht aber eine erhebliche Belastung der Umwelt durch Abgase, Lärm, Feinstaub und Luftkeime gegenüber, darauf weist das Dachauer Landratsamt in einer Presseerklärung hin. Die vielfach in den Geräten verwendeten Zwei-Takt-Motoren erzeugen Abgasemissionen, die zum Teil die Emissionen eines modernen mit einem Katalysator ausgerüsteten Pkw um das 200-fache übertreffen. Auch ist der durch die Geräte erzeugte Lärmpegel, der im Betrieb durchaus die Werte eines Presslufthammers erreichen kann, nicht zu unterschätzen. Darüber hinaus erhöht sich, je nach Einsatzdauer und Witterung, die örtliche Feinstaubbelastung und der Luftkeimgehalt. "Auch aus ökologischer Sicht ist der Einsatz von Laubbläsern und Laubsaugern, insbesondere auf unbefestigten Flächen, bedenklich, weil dabei das biologische Gleichgewicht von Mikroorganismen und Kleinlebewesen stark gestört wird", so die Behörde weiter. Besser wäre es in diesem Fall, das Laub auf den unbefestigten Flächen beziehungsweise unter Hecken oder Bäumen als Überwinterungsmöglichkeit und zum Schutz des Bodens zu belassen.

Aus diesen Gründen sollte sich der Gebrauch von Laubbläsern und Laubsaugern im gewerblichen und im privaten Bereich auf den notwendigen Umfang beschränken und stattdessen Rechen und Besen in die Hand genommen werden. Sollten dennoch Laubbläser und Laubsauger zur Bekämpfung der herbstlichen Laubflut eingesetzt werden, sind die Bestimmungen der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung zu beachten. Demnach dürfen Laubbläser und Laubsauger in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten sowie in bestimmten weiteren Gebieten, die als empfindlich eingestuft sind, werktags nur von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr betrieben werden. Geräte mit EG-Umweltzeichen dürfen werktags von 7 bis 20 Uhr betrieben werden. Strengere Vorgaben können durch die Gemeinden in einer Lärmschutzverordnung erlassen werden. Ob eine solche besteht, kann im Rathaus erfragt werden. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Landratsamtes Dachau, oder sind persönlich oder per Telefon unter 08131/74-1852 zu erfragen.

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SZ vom 11.09.2015 / SZ
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