Süddeutsche Zeitung

Dachau:Landratsamt genehmigt Pellheimer Windrad

Die Ziegelei Hörl und Hartmann darf auf ihrem Betriebsgelände eine mehr als 200 Meter hohe Anlage errichten.

Von Wolfgang Eitler, Dachau/Pellheim

Die Ziegelei Hörl und Hartmann im Dachauer Ortsteil Pellheim darf ein Windrad mit einer Höhe von genau 207, 46 Metern auf ihrem Betriebsgelände errichten. Wann es allerdings tatsächlich gebaut wird, hängt von einer Bürgerinitiative ab, die sich gegen das Vorhaben gebildet hat. Sie kann gegen den endgültigen Bescheid des Landratsamts Dachau Klage einreichen, die aufschiebende Wirkung hätte. Im Januar will das Unternehmen die Bürger aus Pellheim und den umliegenden Weilern und Ortschaften über sein Ziel, eine dezentrale Energieversorgung, informieren und davon überzeugen.

"Ja, sauber. Schock." Mehr wollte Wilhelm Metz von der Bürgerinitiative nicht sagen. Auf die Frage, ob er und seine Mitstreiter nun gegen den Bescheid gerichtlich vorgehen werden, antwortete er kurz: "Woaß i net." Er möchte sich mit seinen Mitstreitern beraten, bevor er eine weitere Stellungnahme abgibt. Vom Verwaltungsgericht in München bräuchte Metz ein Urteil, welches das geplante Windrad auf dem Betriebsgelände der Ziegelei als Hauptanlage einstuft. Dann müsste das Landratsamt ein Bebauungsplanverfahren eröffnen, für das die 10-H-Regelung gelten würde. Bei einem Windrad von ungefähr 207 Metern müsste demnach ein Abstand von 2,07 Kilometern zum nächsten Wohngebiet eingehalten werden. Das Windrad läge 800 Meter von Pellheim entfernt.

Baurechtlich nur eine Nebenanlage

Das Landratsamt kommt allerdings zu dem Schluss, dass es sich im baurechtlichen Sinn bei dem Vorhaben um eine Nebenanlage handelt. Entscheidend dafür ist die Verwendung der Energie, die gewonnen wird. Die Ziegelei in Pellheim benötigt im Jahr nach eigenen Angaben ungefähr zehn Millionen Kilowattstunden. Eine Million erzeugt sie bereits über eine Fotovoltaikanlage. Sieben Millionen sollen über das Windrad hinzukommen. Damit würden 80 Prozent des Bedarfs über erneuerbare Energiequellen gewonnen. In der Begründung bezieht sich das Landratsamt auch auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts München.

Die Pellheimer Bürgerinitiative hatte bereits gegen den Vorbescheid des Landratsamts geklagt und verloren. "Ist denn ein Industriebetrieb mehr wert als unsere Heimat?", fragte die BI. Für eine 200-Meter-Anlage könnten doch die Kriterien für eine Nebenanlage nicht mehr gelten. Das Gericht folgte aber der Darstellung des Unternehmens. Deshalb zeigt sich der geschäftsführende Inhaber Anton Hörl überzeugt, dass seine Gegner auf dem juristischen Weg keine Chance hätten. "Sie können das Projekt allenfalls verzögern, nicht aber verhindern." Auf einer Informationsveranstaltung im Januar will er die Kritiker überzeugen.

Projekt zur Existenzsicherung

Ein zentrales Argument soll dabei die Zukunft des Unternehmens spielen, das auch über den Ausbau regenerativer Energiequellen gesichert werden soll. Hörl sagte der SZ, dass dieses Vorhaben sich existenzsichernd auswirken wird. Deshalb seien auch die 110 Mitarbeiter der Ziegelei mit zwei Produktionsstätten in Dachau und in Gersthofen bei Augsburg für den Ausbau eines eigenen Energiesystems. Hörl verweist auf die Betriebswohnungen auf dem Gelände der Pellheimer Ziegelei, die sich künftig in unmittelbarer Nähe der Anlage befinden. "Alle, die dort wohnen, stehen hinter uns."

Eine maßgebliche Rolle kam bei der Entscheidung dem Naturschutz zu. Auf dem Areal der Ziegelei soll sich ein Rotmilan eingenistet haben. Dem geschützten Vogel wird ein Lebensraum von mindestens drei Kilometern rund um ein Windrad zugesprochen. Bei genaueren Untersuchungen hat sich nach Auskunft des Landratsamts allerdings herausgestellt, dass ein Mäusebussard in dem fraglichen Gelände heimisch geworden ist. Der gilt als "nicht kollisionsgefährdet."

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SZ vom 30.12.2015/gsl
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