Dachau:Kreisstraßen effizient sanieren

Bauhof nutzt neueste Technik, um Straßen im Landkreis zu prüfen

Der Landkreis ist für 18 Kreisstraßen zuständig, die alle in einem mehr oder weniger guten Zustand sind. Regelmäßig müssen sie jedoch saniert werden. Im vergangenen Jahr standen Torsten Kohlmann, Sachgebietsleiter Tiefbau und Bauhof, und seinem Team hierfür 500 000 Euro zur Verfügung. Das reiche, so Kohlmann, gerade einmal für rund fünf Kilometer. Nicht viel, wenn man davon ausgeht, dass die sogenannte Verschleißschicht alle zehn bis 15 Jahre erneuert werden muss. Bei einer Gesamtnetzlänge von 155 Kilometern und der jährlichen Sanierungslänge von fünf Kilometern könne das Gesamtfahrbahnnetz somit in einem Turnus von circa 31 Jahren vollständig saniert werden. Die derzeitigen Haushaltsmittel entsprächen somit theoretisch nur 50 Prozent des erforderlichen Mittelbedarfs. "Trotzdem ist es uns in der Vergangenheit recht gut gelungen, das Kreisstraßennetz in einem ordentlichen, gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten", sagte Kohlmann.

2019 wurde dem Landkreis erstmals seitens des Staatlichen Bauamtes Freising angeboten, sich an der alle fünf Jahre stattfindenden "ZEB - Zustandserfassung und -bewertung" zu beteiligen. Die Kosten hierfür beliefen sich auf rund 16 900 Euro. Es ermöglicht dem Tiefbauamt eine sehr viel genauere Analyse, welche Straßenabschnitte wann saniert werden müssen. Bei der Priorisierung spielen neben der Sanierungsbedürftigkeit der Fahrbahn laut Kohlmann auch die Belange Dritter eine Rolle. So sei es unter Umständen erforderlich, dass eigentlich notwendige Maßnahmen wegen noch ausstehender Kanal-, Wasser-, Gas-, Strom- oder Telekommunikationsmaßnahmen beziehungsweise aufgrund von erforderlichen Umleitungen zeitlich verschoben werden müssten. Umgekehrt könne es sinnvoll sein, dass Maßnahmen vorgezogen würden, um so Synergieeffekte einer gemeinschaftlichen Baumaßnahme mit anderen Beteiligten zu nutzen.

Die Kreisräte ermächtigten die Verwaltung in einer Sitzung des Verkehrs- Umwelt- und Kreisausschusses, im Rahmen der jeweils zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel die auf Basis dieses Konzepts jeweils anstehenden Maßnahmen auszuschreiben und zur Vergabeentscheidung vorzulegen.

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