Süddeutsche Zeitung

Dachau/Karlsfeld:Vogelgrippe schlägt auch im Landkreis zu

Ein toter Schwan am Eichinger Weiher war mit dem Virus infiziert. Das Landratsamt appelliert, die Stallpflicht für Geflügel einzuhalten.

Von Benjamin Emonts, Dachau/Karlsfeld

Im Landkreis Dachau sind die ersten zwei Fälle von Vogelgrippe aufgetreten. Nach Auskunft des Dachauer Landratsamts haben Mitarbeiter des Friedrich-Loeffler-Instituts den H5N8-Virus am Mittwoch bei einem Schwan und einem Graureiher festgestellt, die am Eichinger Weiher in Karlsfeld beziehungsweise in Gröbenried tot aufgefunden worden waren. Die Behörde weist daraufhin, dass die im November verordneten Maßnahmen zum Schutz gegen die Vogelgrippe, etwa eine Stallpflicht für Geflügel, unbedingt eingehalten werden sollen.

Der Verdacht auf Vogelgrippe kam im Landkreis Dachau in den vergangenen Monaten mehrfach auf. Bei einem toten Schwan am Karlsfelder See beispielsweise oder einem Fasan aus dem Gemeindegebiet Hebertshausen gab das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mit Sitz in Oberschleißheim noch Entwarnung. Bei den jetzigen Fällen aber sind sich die Mitarbeiter des Friedrich-Loeffler-Instituts sicher, dass der besser als Vogelgrippe bekannte H5N8-Virus vorliegt. Das Institut ist das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit. Es erforscht überwiegend die Infektionskrankheiten von landwirtschaftlichen Nutztierarten und übernimmt Aufgaben der Überwachung und Forschung von Tierseuchen.

Tote Vögel nicht anfassen

Der Erreger gilt als ungefährlich für Menschen, ist aber eine erhebliche Bedrohung für Hausgeflügel. Der Dachauer Landratsamtssprecher Wolfgang Reichelt appelliert, tote Vögel nicht anzufassen und Hunde an die Leine zu nehmen. Nach den ersten Vogelgrippefällen im letzten Quartal 2016 ordnete Bayerns Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) im November eine allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel an. Das Landratsamt Dachau folgte und verfügte eine Stallpflicht für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft leben.

"Wie an dem jetzigen Funden zu sehen ist, ist es sehr wichtig, dass die Stallpflicht und die Maßnahmen strikt eingehalten werden, um einen Eintrag der Vogelgrippe in Nutztierbestände zu verhindern", sagt Pressesprecher Wolfgang Reichelt. Virushaltige Ausscheidungen von Wildvögeln, darauf weist er hin, könnten jederzeit Oberflächengewässer, Futtermittel und Einstreu mit Influenzaviren verunreinigen. Sollte die Vogelgrippe in einem Nutztierbestand ausbrechen, müsse ein Sperrbezirk eingerichtet werden, der mindestens drei Kilometer um den betroffenen Bestand reich. Außerdem betont Reichelt, dass Geflügelmärkte, Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen mit Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln bis auf weiteres untersagt bleiben. Wer einen verendeten Vogel im Landkreis findet, sollte das Veterinäramt in Dachau unter der Telefonnummer 08131/74-1446 informieren.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.3361789
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 03.02.2017/gsl
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.