Dachau:Juristische Schlappe

Das Verwaltungsgericht München verpflichtet das Landratsamt, das Genehmigungsverfahren für die geplante Windkraftanlage der Ziegelei Hörl & Hartmann im Dachauer Stadtteil Pellheim sofort weiterzuführen.

Von Walter Gierlich

Auf dem Gebiet der Stadt Dachau könnte sich vielleicht schon bald ein zweites Windrad drehen. Die Ziegelei Hörl & Hartmann im Ortsteil Pellheim will eine Windkraftanlage bauen, die in erster Linie zur Stromversorgung des Unternehmens dienen soll. Auf Betreiben der Stadt Dachau hatte das Landratsamt den Genehmigungsantrag für das Windrad für ein Jahr zurückgestellt. Erst sollte der gemeinsame Flächennutzungsplan von 14 Gemeinden des Landkreises fertiggestellt werden. Die Justiz verdonnerte das Landratsamt Dachau jedoch am 19. Mai, den Antrag umgehend weiter zu bearbeiten. Auch im Fall des Windrads von Etzenhausen erzwang der Betreiber die Genehmigung vor Gericht.

Den Antrag auf Genehmigung der Anlage hatte der Betrieb im November vergangenen Jahres beim Landratsamt eingereicht. Die Stadt Dachau, die am Verfahren beteiligt wurde, stellte einen Antrag, das Verfahren zurückzustellen. Die Kreisbehörde erließ am 26. Februar einen entsprechenden Bescheid, der sofort wirksam wurde. Das Genehmigungsverfahren durfte daraufhin nicht weiter bearbeitet werden. Hörl & Hartmann stellte daraufhin einen Eilantrag beim Bayerischen Verwaltungsgericht München, die Aussetzung des Verfahrens wieder aufzuheben, und bekam mit der Entscheidung vom 19. Mai Recht: Die Richter entschieden, dass das Genehmigungsverfahren vom Landratsamt umgehend weiterbearbeitet werden muss.

Das Gericht führte in seiner Begründung aus, dass nach den von Hörl & Hartmann vorgelegten Plänen das Windrad wegen der Nähe zur Ziegelei und weil es überwiegend diese mit Strom versorgen soll, als Nebenanlage einzustufen sei. Für den gemeinsamen Flächennutzungsplan der 14 Landkreiskommunen hätten dem Gericht zufolge alle Hauptbetriebe und deren Nebenanlagen, die über den Plan steuerbar sind, ermittelt werden müssen. Das jedoch sei im gemeinsamen Flächennutzungsplan nicht erfolgt. Darin gehe es nur darum, einen Wildwuchs der privilegierten Windkraftanlagen zu verhindern.

Um keine Frist bei einer möglichen Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts zu versäumen, hob der Dachauer Stadtrat eine Beratung darüber als Dringlichkeitssache auf die Tagesordnung. In der Beschlussvorlage hatte die Stadtverwaltung bereits deutlich gemacht, dass die Chancen für eine Beschwerde gegen die Gerichtsentscheidung gleich Null sind, wie Oberbürgermeister Florian Hartmann (SPD) in der Sitzung noch einmal nachdrücklich bekräftigte. SPD-Stadtrat Volker C. Koch sah das genauso und erinnerte daran, dass die Stadt schon einmal ohne Aussicht auf Erfolg Klage erhoben habe. CSU-Fraktionschef Dominik Härtl bezeichnete das Urteil als "realitätsfern und unpraktikabel, aber so ist das nun mal". Er kündigte an, auf eine Beschwerde verzichten zu wollen, sagte aber: "Wir müssen uns klar darüber sein, dass wir ein weiteres Windrad kriegen." "Was ich als Umweltreferentin nur begrüßen kann", rief ihm die Bündnis-Fraktionsvorsitzende Sabine Geißler daraufhin lautstark zu. Anders als bei den Plänen des Landwirts Josef Gasteiger aus Etzenhausen verzichtete die Stadt diesmal tatsächlich darauf, Beschwerde gegen den Urteilsspruch einzulegen. Damals hatte die Stadt trotz geringer Erfolgsaussichten durch mehrere Instanzen versucht, die Genehmigung zu verhindern.

Landrat Stefan Löwl (CSU) sagte der SZ, dass auch die Kreisbehörde beschlossen habe, auf eine Beschwerde gegen die Entscheidung zu verzichten. "Die aufschiebende Wirkung der Rückstellung ist damit aufgehoben. Wir müssen das Genehmigungsverfahren weiterbearbeiten."

Firmenchef Matthias Hörl freut sich über den Spruch des Gerichts, ist aber mit Aussagen über den Ausgang des Genehmigungsverfahrens zurückhaltend. "Jetzt ist erst mal die Rückstellung aufgehoben." Das Landratsamt prüfe nun - Ausgang offen, wie Hörl sagt. Er hoffe jedoch natürlich, dass die Genehmigung für das Windrad mit einer geplanten Höhe von 206 Metern erteilt werde. "Für das Weiterbestehen des Standorts ist das ein wichtiger Faktor." Durch die eigene Stromerzeugung könne man die Kosten drücken, die sonst anfallen: "Für uns als energieintensives Unternehmen ist das von Bedeutung.

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