Dachau:Hunde anleinen und auf den Wegen bleiben

Von Emily Strunk

Das Landratsamt Dachau appelliert an Erholungssuchende und Spaziergänger, auf Feldwegen zu bleiben und ihre Hunde anzuleinen, wenn sie sich in freier Natur bewegen. Hintergrund ist die von März bis Juli dauernde Brut- und Setzzeit, in der bodenbrütende Vögel durch freilaufende Hunde besonders gestört und Jungvögel vertrieben werden können. Das Landratsamt bittet dementsprechend, Rücksicht zu nehmen, im Besonderen im Wald und an Waldrändern sowie in zusammenhängenden Wiesengebieten, da diese den Wildtieren als Wohnraum und Rückzugsgebiet dienen. Die Behörde weist auf das Bayerische Jagdgesetz hin, das Hundebesitzer mit Geldbußen belegt, sollte sich der Hund dem "tatsächlichen Einwirkungsbereich seines Halters" entziehen. Dies könne in der derzeitig sensiblen Zeit nur gewährleistet werden, wenn der Hund an der Leine bleibe, da der Halter den natürlichen Jagdinstinkt seines Hundes nicht kontrollieren könne, so das Landratsamt. Darüber hinaus werden Hundehalter dazu angehalten, sich bei Betreten von Naturschutzgebieten über die geltenden Naturschutzverordnungen zu informieren; bei Missachtung drohen Geldbußen. So ist es beispielsweise im Weichser Moos sowie im Schwarzhölzl ganzjährig verboten, Hunde frei laufen zu lassen, wohingegen im Glonntal nur eine zeitweise Einschränkung in definierten Kernzonen besteht.

Auch landwirtschaftliche Flächen darf man während der Nutzzeit "nur auf vorhandenen Wegen betreten", mahnt das Landratsamt. Die Nutzzeit ist die Zeit zwischen Saat beziehungsweise Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit, wenn die Pflanzen aufwachsen. Nur während der sogenannten "nutzungsfreien Zeit" darf man Ackerland betreten. Spaziergänger, Hundebesitzer oder Mountainbiker sollten darauf Rücksicht nehmen.

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